Zum Kompromiss zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten verweißt Helga Kühn-Mengel, MdB auf die Erklärung der familienpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Christel Humme:
Von dem Kompromiss zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten profitieren vor allem allein Erziehende und Geringverdiener. Ein starrer Anrechnungsbetrag von 1.000 Euro, wie in Genshagen vereinbart, hätte vor allem diese deutlich benachteiligt. Außerdem waren die vorgesehenen unterschiedlichen Regelungen für Kleinkinder und Schulkinder nicht sinnvoll.
Allein Erziehende und Geringverdiener können nach der jüngsten Einigung ab dem ersten Euro erwerbsbedingte Betreuungskosten für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres steuerlich geltend machen. Eine Familie mit monatlich 100 Euro erwerbsbedingten Betreuungskosten kann jetzt zwei Drittel davon – nämlich 800 Euro pro Jahr – von der Steuer absetzen.
Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss zur steuerlichen Absetzbarkeit von erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten leistet der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir werden unser langfristiges Ziel, die Gebührenfreiheit von Kinderbetreuungsplätzen, intensiv weiterverfolgen. Dies können wir jedoch nur im Zusammenspiel mit Ländern und Kommunen erreichen.
Die Verbesserung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist nur ein kleiner Baustein sozialdemokratischer Familienpolitik. Wir setzen auf einen Mix aus Infrastruktur, Zeit und Geld für Familien. Bessere Bildungs- und Betreuungsangebote, wirksame finanzielle Hilfen für Familien und der Einsatz für eine familienfreundliche Arbeitswelt sind Markenzeichen sozialdemokratischer Familienpolitik.
Wir haben mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und dem Vier-Milliarden-Euro-Programm für mehr Ganztagsschulen den Grundstein für eine gute und bedarfsgerechte Bildung und Betreuung für Kinder gelegt.
Der Ausbau von Bildungs- und Betreuungsangeboten ist beschäftigungspolitisch relevant. Wir schaffen damit mehr Arbeitsplätze für Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und Tagesväter und Lehrerinnen und Lehrer. Eltern ermöglichen wir so erwerbstätig zu sein. Das führt zu höheren Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen. Die sozialen Sicherungssysteme werden entlastet. Jeder in Kinderbetreuung investierte Euro rentiert sich langfristig vielfach.
Die beschlossene Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von erwerbsbedingten Betreuungskosten ist somit auch ein Beitrag für mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland. Die Absetzbarkeit ab dem ersten Euro sorgt für die notwendige soziale Gerechtigkeit.