Mit den zinsgünstigen Krediten soll die Bauwirtschaft angekurbelt und der Energieverbrauch gesenkt werden. Allerdings ist das Fördervolumen begrenzt. Die Bürger im Rhein-Erft-Kreis, für die eine Gebäudesanierung in Frage kommt, sollten sich schnell informieren, denn die Anträge werden nach Eingang bearbeitet, erläutert die Bundestagsabgeordnete das Ziel des Förderprogramms.
Das Gebäudesanierungsprogramm im Detail:
– Ab dem 1. Februar 2006 ist durch die Einführung einheitlicher Förderhöchstbeträge von 50.000 EUR pro Wohnung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen in der Regel eine Vollfinanzierung aus Förderkrediten möglich (bisher galt im CO2-Gebäudesanierungsprogramm ein Förderhöchstbetrag von 250 EUR/qm Wohnfläche).
– Der Zinssatz liegt bei einer 20-jährigen Laufzeit bei effektiv 1 % p. a.
– In Zukunft wird die Förderung auf Wohngebäude, die bis zum 31.12.1983 fertig gestellt wurden, erweitert (bislang einschließlich 31.12.1978). Neben Wohngebäuden im engeren Sinne sind zukünftig auch Wohnheime, Alten- und Pflegeheime förderfähig.
Nähere Informationen können unter www.kfw.de abgerufen werden. Telefonisch stehen Berater der KfW Förderbank unter der Servicenummer 01801 335577 (zum Ortstarif) montags bis freitags, jeweils von 07.30 Uhr bis 18.30 Uhr zur Auskunft zur Verfügung.