Nordrhein-Westfälische Kommunen sollen mehr Spielraum bei der Auftragsvergabe bekommen, fordert der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Hardy Fuß. Der Sozialdemokrat greift damit eine Anregung von Kreishandwerksmeister Hans-Peter Wollseifer auf. Beim Neujahrsempfang der Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft hatte Wollseifer angeregt, nach bayrischem Vorbild bei der Auftragsvergabe von Bauleistungen die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen zu erhöhen, damit Auftragsvergaben verstärkt in die Region hinein erfolgen können.
In Bayern gibt es seit November 2005 Erleichterungen bei der Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), wonach die Kommunen mehr Aufträge freihändig vergeben oder im Rahmen einer sog. beschränkten Ausschreibung anbieten können, erläutert Fuß. Die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen von kommunalen Bauleistungen liegen in Bayern im Bereich Tiefbau bei 300.000 Euro (vorher 125.000 Euro), im Bereich Hochbau bei 150.000 Euro (vorher 75.000 Euro) und im Bereich Straßenausstattung bei 75.000 Euro (bisher 40.000 Euro). Bis zu einer Wertgrenze von 30.000 Euro sei eine freihändige Vergabe von kommunalen Bauleistungen ohne weitere Einzelbegründung zulässig. Fuß: In Nordrhein-Westfalen gelten bei der Auftragsvergabe zwar auch, wie sich aus einem Runderlass des Innenministerium vom 10.04.2003 zu § 25 GemHVO ergibt, die Teile A und B der VOB, es gibt jedoch bisher keine einheitlichen Wertgrenzen wie in Bayern. Es sei Sache der Kommunen und Kreise, diese Wertgrenzen festzulegen, lediglich für Auftragsvergaben des Landes sei in § 55 LHO eine Wertgrenze festgeschrieben (bis zu 50.000 Euro beschränkte Ausschreibung, 10.000 Euro freihändige Ausschreibung), ab der von einer öffentlichen Ausschreibung abgesehen werden könne.
Für die Vergabe von Bauleistungen nach der VOB/A im Rhein-Erft-Kreis sei nach der aktuellen Dienstanweisung des Landrates vom 12.03.2003 bis zu 7.500 Euro eine freihändige Vergabe möglich, bei Vergaben bis zu 50.000 Euro könne eine beschränkte Ausschreibung erfolgen, erläutert Fuß. Der Spielraum bei der Auftragsvergabe ist damit nur sehr klein, findet Fuß. Die Summen in den Kommunen würden oft noch unter diesen Werten liegen, die Ausschreibungsverfahren seien langwierig und zudem kostenträchtig, da sie in der Regel fünf bis zehn Prozent der Auftragssumme verschlängen.
Die ehemalige Landesregierung hat den Reformierungsbedarf im Vergaberecht erkannt und eine Gesetzesnovellierung nach bayrischem Vorbild angestrebt, so Fuß. Mit dem Regierungswechsel im Mai des letzten Jahres seien diese Bestrebungen jedoch von der neuen Landesregierung abrupt gestoppt worden. Fuß: Ministerpräsident Rüttgers war selber bei dem Neujahrsempfang zugegen, so dass er persönlich den Appell von Kreishandwerksmeister Hans-Peter Wollseifer verfolgen konnte. Nun sollen alle Fraktionen des Kreistages einer Resolution an den NRW-Ministerpräsidenten zustimmen, damit die Landesregierung den Kreisen und Kommunen wie in Bayern geschehen die nötige Rechtssicherheit gibt. Die SPD-Kreistagsfraktion hoffe daher, dass sie mit der Resolution des Kreistages auf ein erhöhtes Verständnis des Ministerpräsidenten stoßen werde, damit dieser die bereits aufgenommene Reformierungsarbeit zum Vergaberecht wieder aufnehmen und fortsetzen könne, so der Sozialdemokrat. Die Kommunen könnten durch die entsprechende Änderung des Vergaberechts wesentlicher flexibler und unbürokratischer Aufträge vergeben, was dem regionalen Handwerk nutzen würde, findet Fuß. Seine Fraktion werde daher bei den anderen Fraktionen dafür werben, die Resolution gemeinsam zu tragen.