Das deutsche Binnenschifffahrtsgewerbe kann ihre Flotte einer Verjüngungskur unterziehen: Der Paragraf 6b EStG wird erweitert. Heute hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur steuerlichen Forderung von Wachstum und Beschäftigung beschlossen, in dem auch der Paragraf 6b EStG für die Binnenschifffahrt enthalten ist.
Nah zähem Ringen und mit unermüdlichen Einsatz ist es uns gelungen diese steuerliche Änderung durchzusetzen. Noch im Sommer letzten Jahres hat sich die Union im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nicht bereit erklärt, der Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die deutsche Binnenschifffahrt zuzustimmen.
In Zukunft wird es den Binnenschiffern möglich sein, ihre alten Schiffe zu verkaufen und den Gewinn steuerfrei in neue Schiffe zu investieren. Mit dieser Regelung wird eine der wichtigsten Forderungen des deutschen Binnenschifffahrtsgewerbes umgesetzt.
Damit ist ein Durchbruch bei der Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Binnenschifffahrt gelungen. Diese Neuregelung wird erhebliche positive Auswirkungen für die deutsche Binnenschifffahrt haben. Die deutsche Binnenschifffahrt wird damit in die Lage versetzt, durch zusätzliches Eigenkapital den hohen Modernisierungsbedarf der deutschen Flotte zu erfüllen. Das Durchschnittsalter eines deutschen Binnenschiffs beträgt 30 Jahre.
Durch die Modernisierung der Flotte werden zusätzliche Aufträge die deutsche Werftindustrie stärken. Das Gewerbe hat bereits zugesagt, dass 200 neue Binnenschiffe gebaut beziehungsweise modernisiert werden, wenn sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt verbessern.