Die Bundesregierung hatte dazu im Rahmen ihrer Klausurtagung in Genshagen Anfang Januar eine nach Alter der Kinder gestaffelte Regelung beschlossen. Bei 0-6jährigen Kindern sollten erwerbstätige Elternpaare ebenso wie Alleinerziehende Betreuungskosten bis zu einer Höhe von 4.000 Euro im Jahr geltend machen können. Allerdings nur, soweit diese Kosten über einen Selbstbehalt von 1.000 Euro hinausgehen. Bei Kindern im Alter von 7-14 Jahren sollten die Kosten dagegen vom ersten Euro an bis zur Höhe von 4.000 Euro berücksichtigt werden können.
Mit dieser Regelung ist Frechen nicht ganz einverstanden: Es ist gerade für Eltern mit niedrigem Einkommen wichtig, dass die Kosten für die Kinderbetreuung schon ab dem ersten Euro abgesetzt werden können und nicht erst ab 1.000 Euro wie im Kabinett vereinbart, betont Frechen. Die vom Kabinett vereinbarte Regelung würde bedeuten, dass Alleinerziehende und Eltern mit niedrigeren Einkommen, die sich für eine preiswerte Betreuung entscheiden, nicht entlastet würden. Eltern mit höheren Einkünften, die mehr Geld in Betreuung investieren, würden dagegen erheblich entlastet. Das halte ich nicht für sozial gerecht, so die Bundestagsabgeordnete.
Wir wollen daher im Gesetzgebungsverfahren erreichen, dass auch die Betreuungskosten für Vorschulkinder bereits ab dem ersten Euro steuerlich berücksichtigt werden. Das ist aus unserer Sicht ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, entspricht im Übrigen aber auch rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, schlägt die Sozialdemokratin vor.
Klar ist, dass der Entlastungsrahmen von 460 Millionen Euro eingehalten werden muss. In diesem Rahmen lassen wir verschiedene Modelle rechnen, aber immer auf der Basis der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten ab dem ersten Euro, so Gabi Frechen.