Gabi Frechen: „Steuerliche Ermäßigung für Abfindungen wird nicht sofort und komplett abgeschafft.“

„Der Abbau von Ausnahmeregelungen im Steuerrecht wirkt sich auch auf die Zahlung von Abfindungen aus“, so die Bundestagsabgeordnete Gabi Frechen. „Dies gilt jedoch nicht, wie in den Medien oft dargestellt, für im kommenden Jahr gezahlte Abfindungen.“ Vielmehr sei das Datum des Abschlusses des Arbeitsvertrages maßgeblich, so Frechen weiter.

Im Rahmen des Abbaus von Ausnahmebeständen im Steuerrecht hat die Bundesregierung beschlossen, den Freibetrag für Abfindungen, Übergangsgelder sowie Übergangsbeihilfe zukünftig nicht mehr zu gewähren.

„Der Freibetrag gilt weiterhin für sämtliche Verträge, die vor dem 1. Januar 2006 geschlossen wurden und werden, sofern die Auszahlung der Abfindung vor dem 1. Januar 2007 erfolgt“, so Frechen. „Das gilt ebenfalls für Abfindungen, die auf einer Gerichtsentscheidung vor dem 1. Januar 2006 beruhen.“

Die stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses wies außerdem darauf hin, dass auch in Zukunft die ermäßigte Versteuerung im Sinne der so genannten „Fünftelungsregelung“ möglich ist.