Im Rahmen der dringend notwendigen Haushaltssanierung müssen zahlreiche Subventionen gestrichen werden, so die Bundestagsabgeordnete Gabi Frechen. Die Streichung der Eigenheimzulage für Neufälle ist dabei leider unumgänglich. Diese Streichung kommt nicht unvermittelt. Sie ist bereits seit 2002 geplant und öffentlich diskutiert worden.
Die Bundesregierung begründet die Streichung damit, dass eine Pauschalförderung des Wohnungsbaus nicht mehr zeitgemäß sei. Angesichts eines hohen Leerstands von Wohnungen und der demografischen Entwicklung setzt die Bundesregierung in Zukunft auf eine stärkere Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau und Finanzierungsmöglichkeiten durch die Riester-Rente, um besonders Familien den Einzug in die eigenen vier Wände ermöglichen und die Förderung von Wohneigentum als Altersvorsorge zu unterstützen. Die Förderung energiesparender Modernisierung und die Absetzbarkeit für Handwerkerrechnungen stehen für Anfang 2006 auf der Agenda.
Die am Montag zur stellvertretenden Vorsitzenden des Finanzausschusses des Bundestags gewählte Gabi Frechen weist deutlich darauf hin, dass die Eigenheimzulage erst ab dem 1. Januar 2006 abgeschafft wird. Sämtlich Bauherren, die mit der Herstellung des zu bauenden Objektes noch vor dem 1. Januar beginnen, haben noch Anspruch auf die Eigenheimzulage, so Frechen. Das gilt auch für Wohnungskäufe, bei denen der obligatorische Vertrag noch vor dem 1. Januar notariell beglaubigt werden muss.
Als Beginn der Herstellung gilt der Tag, an dem der Bauantrag gestellt wird. Sollte der Antragsteller einen Wohnungskauf als Mitglied einer Genossenschaft tätigen, so gilt das Datum des Beitritts zur Genossenschaft.