Die EU-Zuckermarktordnung wird reformiert

Zur Einigung der EU-Agrarminister über eine Reform der Zuckermarktordnung erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Helga Kühn-Mengel:
Die EU-Agrarminister haben sich heute auf eine Reform der Zuckermarktordnung verständigt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Es entspricht den Interessen unserer Land- und Zuckerwirtschaft wie auch denen der Entwicklungsländer. Die Reform fügt sich ein in unsere Politik für eine marktorientierte und nachhaltige Landwirtschaft. Der bereits mit der Agrarreform 2003 eingeschlagene Weg wird auch im Zuckersektor konsequent fortgesetzt. Die Reform ist ein weiterer Baustein für einen erfolgreichen Abschluss der Doha-Entwicklungsrunde.
Zuckerrübenanbauer und Zuckerwirtschaft mit vielen Beschäftigen stehen vor großen Herausforderungen, weil Zuckerproduktion und Preise deutlich zurückgeführt werden und künftig nicht alle Betriebe in Europa unter den neuen Bedingungen wirtschaftlich Zucker erzeugen können. Umso wichtiger ist es, dass sich der Agrarrat auf einen Restrukturierungsfonds geeinigt hat, der betroffenen Betrieben und Regionen einen sozial- und umweltverträglichen Ausstieg aus der Zuckerproduktion und den Umstieg auf andere Produktionsrichtungen ermöglicht.
Den wettbewerbsstarken Standorten in Deutschland wird mit der Reform eine tragfähige Perspektive eröffnet, um weiter produzieren und Einkommen erwirtschaften zu können, ohne die internationalen Märkte mit Überschüssen zu belasten. Die EU-Finanzmittel werden künftig nicht mehr für Exportsubventionen eingesetzt, sondern für Direktbeihilfen, die das europäische Modell einer nachhaltigen Landwirtschaft absichern. Sie werden unabhängig von der Produktion und nur bei Einhaltung von Standards der Lebensmittelsicherheit und des Umwelt- und Naturschutzes gezahlt. Dass der Einkommensausgleich zuletzt auf Druck mehrerer Mitgliedsstaaten noch angehoben wurde, ist gut für die Zuckerrübenanbauer, mehr Geld für die Landwirtschaft wird es damit aber nicht geben. Wir werden bei der nationalen Umsetzung darauf achten, dass den Betrieben der Übergang erleichtert und strukturelle Brüche vermieden werden. Die Ausgestaltung muss den Grundsätzen der bereits verabschiedeten Reform für andere Bereiche der Landwirtschaft folgen.
Ganz wichtig für uns sind aber auch die Regelungen zum Außenschutz: Die Ziele der Reform dürfen nicht durch Dreiecksgeschäfte unterlaufen werden. Strikte Ursprungsregelungen für begünstige Importe aus Entwicklungsländern und eine Schutzklausel können dies wirksam verhindern.
Zu den Gewinnern der Reform gehört die Ernährungsindustrie. Sie wird nicht sofort, aber ab 2009 von niedrigeren Rohstoffkosten profitieren. Dies stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit und erlaubt Preissenkungen für Zucker, Süßwaren und Getränke. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher werden damit letztlich zu den Gewinnern der Reform gehören.
Die jahrelangen Diskussionen um die Reform der Zuckermarktordnung sind damit zu einem positiven Ende geführt worden. Wichtige deutsche Anliegen konnten durchgesetzt werden. Die solide Vorarbeit von Bund, Ländern und Verbänden, die zuletzt einmütig für die Reform eingetreten sind, hat zu diesem Erfolg beigetragen. Jetzt kommt es darauf an, die Reform zügig umzusetzen und sie zu einem wirklichen Erfolg zu bringen.
Für die Entwicklungsländer bringt die Reform einen besseren Marktzugang beim Zucker in der EU und neue Möglichkeiten auf Drittmärkten, aus denen sie bisher durch subventionierten Zucker aus der EU verdrängt worden sind. Viele Entwicklungsländer werden künftig allerdings auch für ihre Exporte in die Europäische Union geringere Preise erreichen und Einkommensverluste haben. Es ist daher wichtig, dass diese Länder dabei unterstützt werden, ihre Abhängigkeit von Zuckerexporten in die EU zu vermindern und Instrumente zu entwickeln, um alternative Produktionszweige beziehungsweise eine höhere Wertschöpfung vor Ort zu ermöglichen. Entsprechende Beschlüsse sind heute nicht gefasst worden, sie müssen aber schnell folgen.