Steuerliche Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt werden verbessert

Die vom Finanzausschuss beschlossene Neuregelung sieht vor, dass Erlöse aus dem Verkauf von Binnenschiffen für den Fall von Reinvestitionen in neue Binnenschiffe steuerlich freizustellen sind.
Damit sei ein Durchbruch bei der Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Binnenschifffahrt gelungen: „Diese Neuregelung, die noch in dieser Woche vom Deutschen Bundestag beschlossen wird, wird erhebliche positive Auswirkungen für die deutsche Binnenschifffahrt in NRW und in Deutschland haben. Die deutsche Binnenschifffahrt wird damit in die Lage versetzt, durch zusätzliches Eigenkapital den hohen Modernisierungsbedarf der deutschen Flotte, deren Durchschnittsalter mehr als 30 Jahre beträgt, zu erfüllen“, so Gabi Frechen.
Durch eine Modernisierung der Flotte werden zugleich zusätzliche Aufträge die deutsche Werftindustrie stärken. Das Gewerbe hat bereits den Neubau bzw. die Modernisierung von rund 200 Schiffen für den Fall in Aussicht gestellt, dass sich diese steuerlichen Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt verbessern.