Hardy Fuß: „Landrat verletzt seine Aufklärungspflicht als Behördenchef“

„Wir haben auf Nachfrage bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen hin erfahren, dass die Kreisverwaltung bereits mehrfach ergebnislos aufgefordert wurde, eine Stellungnahme zu der Tatsache abzugeben, dass im Rahmen des sog. „Arbeiter-Strichs“ Schriftverkehr unter Missachtung des datenrechtlichen Schutzes eines Kreistagsabgeordneten herausgegeben wurde,“ teilt der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Hardy Fuß, mit. Brisanter Hintergrund sei der Folgende:

Die Kreisverwaltung habe Anfang dieses Jahres Schriftwechsel aus dem Jahr 2001 zwischen dem SPD-Fraktionsmitglied Klaus Lennartz und dem damaligen Erftkreis zum damals zwischen Köln und Pulheim aufgetauchten sog. „Arbeiter-Strich“ an den Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion, Herrn Willi Zylajew MdB, herausgegeben. Diese Schriftstücke seien von Herrn Zylajew an Presseorgane weitergeleitet worden. Fuß: „Herr Lennartz wurde weder von der Kreisverwaltung noch von Herrn Zylajew über den dargestellten Sachverhalt unterrichtet, sondern hat erst durch telefonische Nachfragen von mehreren Pressevertretern Kenntnis von dem Vorgang erhalten“.

Nachfragen bei der daraufhin eingeschalteten Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen hätten ergeben, dass hier sowohl seitens der Kreisverwaltung als auch seitens Herrn Zylajew sehr wahrscheinlich gegen das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) verstoßen worden sei. Danach sei zwar grundsätzlich eine Einsichtnahme in den damaligen Schriftwechsel nach § 4 IFG NRW möglich gewesen, allerdings nur unter Beachtung des Schutzes der Daten des Herrn Lennartz nach § 9 Abs. 1 IFG NRW. Dieser Datenschutz hätte allenfalls durch das Einverständnis des Herrn Lennartz durchbrochen werden können, – dieses liege hier aber ganz offensichtlich nicht vor.

„Die Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ist daraufhin an die Kreisverwaltung herangetreten und hat diese um Stellungnahme gebeten,“ so Fuß. Die geforderte Stellungnahme liege nach Auskunft der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen bis zum heutigen Tage trotz mehrfacher Erinnerung nicht vor. Jetzt überlege man seitens der Behörde, rechtliche Schritte einzuleiten, um doch noch an die Stellungnahme zu kommen.

„Wir empfinden dies als einen ungeheuerlichen Vorgang. Es wurden offensichtlich seitens der Kreisverwaltung unter Verletzung geltenden Rechts leichtfertig Daten herausgegeben, die dann noch leichtfertiger an die Presse weitergeleitet wurden,“ ärgert sich Fuß. Es dränge sich der Verdacht auf, dass man hier seitens der Verwaltung bewusst untätig bleibe und die seitens der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen geforderte Stellungnahme nicht erfolge, um die Aufdeckung der für die Verwaltung unliebsamen Wahrheit möglichst lange herauszögern zu können. „Nachdem dies zumindest für die Dauer des Landtagswahlkampfs geglückt zu sein scheint, muss diese Verschleppungstaktik nunmehr ein Ende finden und die Kreisverwaltung unverzüglich Ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen,“ fordert der Sozialdemokrat.