Wir haben es geschafft. Aufgrund unserer Initiative sieht unser Petitionswesen künftig folgende neue und moderne Kommunikationswege zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Parlament vor:
Unterschriftenlisten und Postkartenaktionen (so genannte Massen- und Sammelpetitionen):
Mit sofortiger Wirkung können bei Petitionen, denen sich in drei Wochen mindestens 50.000 Menschen anschließen, öffentliche Anhörungen durchgeführt werden. Selbstverständlich nur mit Zustimmung des Petenten und unter Wahrung seines Persönlichkeitsschutzes.
Damit tragen wir Artikel 17 des Grundgesetzes Rechnung, der vorsieht, dass das Petitionsrecht auch "in Gemeinschaft mit anderen" ausgeübt werden kann. Bei derartigen Petitionen, handelt es sich in der Regel weniger um ein individuelles Begehren, als vielmehr um Themen, die in der Öffentlichkeit eine besondere Beachtung finden. Die Petenten wollen mit ihrem gemeinsamen Engagement öffentliche Diskussionen in Gang bringen, die Aufmerksamkeit des Parlamentes wecken und gegebenenfalls direkt auf die Gesetzgebung einwirken.
Von dieser Möglichkeit des bürgerschaftlichen Engagements wollen wir verstärkt Gebrauch machen. Immerhin hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Zahl der Massen- und Sammelpetitionen ständig anwächst. Eine Demokratie, die der bürgerschaftlichen Entwicklung nicht Rechnung trägt, würde ihren Zweck nicht erfüllen. Umso unverständlicher ist es, dass sich die Fraktionen von CDU/CSU und FDP diesem Antrag nicht zustimmen konnten. Sie scheinen aktive Bürgerinnen und Bürger mehr zu fürchten, als beispielsweise Lobbyisten.
Die individuelle Petition wird nach wie vor das Herzstück unseres Petitionsrechts bleiben. Immerhin ist es erstmalig in der Paulskirchen-Verfassung von 1849 als Grundrecht gegenüber dem Parlament und der Exekutive aufgenommen worden und wurde – über die Weimarer Verfassung – schließlich durch Artikel 17 unseres Grundgesetzes Bestandteil unserer Verfassungswirklichkeit.
Anliegen des Einzelnen sind aber fast immer mit dem Wunsch nach Persönlichkeitsschutz verbunden. Ein verständliches Anliegen, da es in diesen Petitionen um sehr persönliche Dinge wie Familienangelegenheiten, Arbeitsplatz- und Rentenprobleme oder um Gesundheitsschäden geht. Derartige Anliegen können und sollen nicht Gegenstand öffentlicher Sitzungen werden.
Eingabe via Internet (so genannte E-Mail-Petitionen):
Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben den damaligen Gepflogenheiten entsprechend die Schriftformerfordernis für Petitionen festgelegt. Das heißt, diese müssen bislang schriftlich und mit Unterschrift versehen eingereicht werden. Die Entwicklung unserer Kommunikationsmedien hat eine Modernisierung dieser Regelung notwendig gemacht. Insbesondere junge Menschen, aber auch Menschen mit bestimmten Handicaps nutzen heute nicht nur selbstverständlich, sondern nahezu ausnahmslos das Internet für ihre Kommunikation. Der Gedanke, die Möglichkeiten des Internets auch für eine schnelle und unbürokratische Petitionspraxis zu nutzen, war naheliegend. Ab dem 1. September 2005 werden Petitionen, die per E-Mail auf einem speziell konzipierten Formular eingereicht werden, nun auch angenommen, unbürokratisch und schnell.
Leider fand diese sehr bürgerfreundliche, moderne Regelung bereits in der vergangenen Sitzung des Petitionsausschusses nicht die Zustimmung der CDU/CSU-Fraktion.
Mitzeichnung von Petitionen durch Interessierte im Internet:
Unser dritter Antrag sieht ab dem 1. September 2005 einen zwei-jährigen Modellversuch zur Mitzeichnung von Petitionen im Internet vor. Wir greifen damit auf die Anregung eines anderen europäischen Parlaments zurück, dass uns dieses dort sehr erfolgreiche Modellvorhaben auf einer Ausschussreise vorgestellt hat. Da sich auch hier die Möglichkeit bietet, Petitionsverfahren transparenter zu machen und neue Dialogformen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Parlament zu erproben, haben wir uns für eine zunächst befristete Übernahme des Modells entschieden. Gleichzeitig versprechen wir uns rechtzeitige Hinweise auf Themen, von besonderem öffentlichen Interesse. Diese wollen wir schneller als bisher aufgreifen und in politische Entscheidungen einbinden .
Unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes und mit Einverständnis des Petenten können bestimmte Petitionen ins Internet eingestellt werden, etwa weil sie von öffentlichem Interesse sind. Dort können sie dann von weiteren Interessierten mitgezeichnet und damit unterstützt werden. Darüber hinaus wird es ein Forum für Anmerkungen und Kommentare geben. Der Ausschussdienst wird die Moderation von Beiträgen übernehmen und so Wahrung demokratischer Kommunikationsnormen sichern. Die Öffentlichkeit wird über das Internet kontinuierlich über den Fortlauf und schließlich den Abschluss des Verfahrens unterrichtet. Das Modellvorhaben wird von allen Fraktionen unterstützt.
Von 1949 bis 1965 waren Luise Albertz und Helene Wessel die bis heute einzigen SPD-Vorsitzenden des Petitionsausschusses. Wir sind sicher, dass auch sie diese Modernisierungsschritte begrüßt hätten.