Die Hürden für polnische Scheinselbständige, sich bei den hiesigen Handwerkskammern eintragen zu lassen, um dann für Hungerlöhne illegal als Bauarbeiter zu arbeiten, sollen uneinnehmbar hoch werden. Das schrieb Staatssekretär Rudolf Anzinger vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit dem SPD-Landtagsabgeordneten Fuß. Fuß hatte vor Wochen das Problem der polnischen scheinselbständigen Fliesenleger im Rheinland aufgegriffen, die sich zu Dutzenden bei der Handwerkskammer zu Köln als Ein-Mann-Fliesenlegerbetriebe eintragen ließen, um dann als Bauarbeiterkolonnen für vier bis sechs Euro illegal auf hiesigen Baustellen zu arbeiten.
Die Bundesregierung habe mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerkes (ZDH) vereinbart, dass der ZDH die Handwerkskammern bitten wird, in Zukunft vor der Eintragung in das Kammerverzeichnis die Anforderungen an ein echtes stehendes Gewerbe zu prüfen. Insbesondere sollen zuerst Büro, Werkstatt und Lager nachgewiesen werden, bevor man als selbständiger Handwerker eingetragen wird. Nach EU-Recht, so Anzinger, sei dies das entscheidende Kriterium für eine Niederlassung.
Mit einer Änderung der Handwerks- und Gewerbeordnung wird der Datenaustausch zwischen den Handwerkskammern, den Gewerbeämtern und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit verbessert und rechtlich abgesichert. Die zunehmenden Erfolge der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit Razzien täten ein übriges.