Spitzabrechnung bei ARGE möglich

Die Bundestagsabgeordneten Gabriele Frechen hat auf Rückfrage vom Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt bekommen, dass die Personalkosten der ARGE im Rhein-Erft-Kreis exakt, also spitz abgerechnet werden können, und nicht nur pauschal. Hintergrund dieser Mitteilung ist eine Diskussion zwischen den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit über die Abrechnung der Personalkosten der ARGE im Rhein-Erft-Kreis, die nach der Hartz-Reform zuständig ist für alle erwerbsfähigen Arbeitslosen.
Die örtliche Arbeitsagentur will die Personalkosten der ARGE pauschal mit 67.400 Euro je Arbeitsplatz abdecken. Das stößt auf Widerspruch in den Kommunen, die befürchten, dass durch die Pauschalabrechnung das bisher geplante Verwaltungskostenbudget um ca. 2,5 Millionen überzogen wird. Die Kommunen fordern eine exakte Abrechnung der 300 geplanten Stellen, da ansonsten die Stellenzahl korrigiert werden müsste. Das ginge zu Lasten einer optimalen Vermittlung und wäre nicht hinnehmbar.
„Nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministerium ist es sehr wohl möglich die Kosten exakt abzurechnen und nicht mit einer Pauschale abzudecken“, so die Bundestagsabgeordnete Gabriele Frechen. „Durch dieses Abrechnungsverfahren bleiben die Personalkosten im geplanten Rahmen und die Finanzierung der ARGE ist gesichert“, erläutert Frechen.