In der aktuellen Diskussion um Nebeneinkünfte von Politikern hatte sich Frechen dafür ausgesprochen, die Nebeneinkünfte offen zu legen. Sie selber folgt dieser Forderung bereits auf freiwilliger Basis seit ihrer Wahl zur Abgeordneten. Bisher sind Bundestagsabgeordnete nur verpflichtet, ihre Nebeneinkünfte beim Bundestagspräsidenten zu melden. Unabhängig von der aktuellen rechtlichen Situation beziffert Frechen nicht nur ihre Nebeneinkünfte, sondern stellt auch ihre aktuelle Steuererklärung für 2003 ins Internet.
Frechen macht deutlich, worauf es ihr dabei ankommt: Ich habe nichts dagegen, wenn jemand als Abgeordneter Nebeneinkünfte hat. Da Abgeordnete keine Garantie auf ein Mandat haben, müsse die Möglichkeit bestehen, in den Beruf zurückzukehren. Da müssen einige auch während des Mandats am Ball bleiben", so die Abgeordnete, die vor ihrer Wahl zur Abgeordneten als selbstständige Steuerberaterin tätig war. Aber die Wählerinnen und Wähler sollen wissen, von wem jemand aus welchem Grunde wie viel Geld erhält, so die Meinung von Frechen.
Insgesamt hat Frechen in 2003 Einkünfte in Höhe von 95.120,30 Euro erhalten. Diese setzen sich zusammen aus den Einkünften aus den Anteilen ihrer Steuerberaterkanzlei in Höhe von 13.046 Euro. Gabriele Frechen lässt seit ihrer Wahl in den Bundestag ihre Arbeit in der Steuerberaterkanzlei weitestgehend ruhen, erhält aber weiterhin Einkünfte aus den Anteilen, die sie am Unternehmen hält. Als Bundestagsabgeordnete hat Frechen an Diäten insgesamt 83.877,60 Euro erhalten. Aus der Aufwandsentschädigung aus ihrer Tätigkeit als Ratsmitglied in Hürth bekam sie 3.304,50 Euro. Davon sind 2.124 Euro steuerfrei. Als Sitzungsgeld hat sie von den Stadtwerken Hürth 33 Euro und als Sitzungsgeld beim Beirat für Postwertzeichen des Bundesfinanzministeriums 73,20 Euro erhalten. Nach Abzug der Kirchensteuer, Spenden und Vorsorgeaufwendungen verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 86.114,30 Euro.
Weitere Infos können auf der Homepage www.gabi-frechen.de eingesehen werden.