Die landesplanerischen Verfahren sollen künftig vereinfacht sowie kommunalfreundlich und flexibel ausgestaltet werden, berichtet der SPD-Landtagsabgeordnete Hardy Fuß. Dies sieht ein aktuell beschlossener Gesetzentwurf des nordrhein-westfälischen Landeskabinetts vor. Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und Freiraumschutz werden durch diese Änderung des Landesplanungsgesetzes wirkungsvoller", erläutert Fuß.
Über ein modernes Landesplanungsrecht soll die kommunale Verantwortung ebenso gestärkt werden wie die interkommunale bzw. regionale Zusammenarbeit. Wichtiger künftiger Handlungsraum sei die Region. Hier gelte es, Verfahren abzukürzen und zu entbürokratisieren. "Die Raumentwicklung wird einfacher, passgenauer und damit auch flächensparender", so Fuß.
Ein Eckpunkt der Novellierung ist die Einführung einer Öffnungsklausel im Landesplanungsrecht. In den Regionen sollen neue Planungsverfahren und Planungsinstrumente angewendet werden können.
Im Rahmen der Öffnungsklausel soll es Kommunen künftig möglich sein, die immer wichtiger werdende interkommunale Zusammenarbeit durch einen gemeinsam erarbeiteten Regionalen Flächennutzungsplan zu stärken, erläutert der SPD-Politiker.
Mit Blick auf die geplante Änderung des Landesplanungsgesetzes, die von der SPD-Landtagsfraktion beantragt worden war, hatte Fuß bereits im vergangenen Jahr die Städte Frechen und Köln exemplarisch aufgefordert, neue Wege bei der Abstimmung ihrer Gewerbegebiete zu gehen. Sein Vorschlag: Frechen und Köln sollten künftig bereits bei der Aufstellung ihrer Flächennutzungspläne zusammenarbeiten, um weitere Interessenkollisionen wie sie bei der Ansiedlung eines Obi-Baumarktes aufgetreten waren – frühzeitig auszuschließen.
Mit einem Regionalen Flächennutzungsplan für Köln und Frechen – sowie möglicherweise weiterer Kommunen im Rhein-Erft-Kreis – kann sowohl die Nutzung der jeweiligen Wohn- und Gewerbegebiete besser aufeinander abstimmt werden, als auch die Verwaltung insgesamt vereinfacht werden, so der Abgeordnete.
Fuß fordert die Kommunen im Kreis auf, Möglichkeiten für ein Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit und für einen gemeinsam erarbeiteten Regionalen Flächennutzungsplan zu prüfen. Das entsprechende Landesgesetz werde nach intensiver Diskussion im Landtag voraussichtlich im Frühjahr 2005 verabschiedet werden.