Hardy Fuß MdL: „Angestellten in der Kreisverwaltung darf eine Höhergruppierung nicht länger vorenthalten werden“

„Bisher war es guter Brauch zwischen den Fraktionen, dass einem Begehren auf Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Vorgangs stattgegeben wurde,“ stellt der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Hardy Fuß MdL, fest. Diese Praxis sei nun leider von der CDU/FDP-Koaltion in der letzten Sitzung des Kreisausschusses verlassen worden, denn dort sei ein Prüfauftrag der SPD-Fraktion an das Rechnungsprüfungsamt im Hause mehrheitlich abgelehnt worden, so Fuß. Um prüfen zu lassen, ob 1999 bis 2004 im Personalamt beim Umgang mit Höhergruppierungen von Angestellten rechtskonform ohne evtl. Rechtsverluste von Mitarbeitern umgegangen wurde, hatte die SPD-Fraktion im Kreisausschuss beantragt, dass das Rechnungsprüfungsamt eingeschaltet werden sollte.

„Die Fraktionen sind von der Komba-Gewerkschaft im Hause angeschrieben worden und auf eine Missachtung des Tarifrechts bei der Höhergruppierung Angestellter aufmerksam gemacht worden,“ erläutert Fuß. Den Fraktionen sei kaum möglich, die Rechtmäßigkeit des von der Komba beanstandeten Handelns zu beurteilen, deshalb habe man dies von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen wollen. Fuß: „Das Rechnungsprüfungsamt ist dem Kreistag und nicht dem Landrat unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit dem Kreistag unmittelbar unterstellt, womit es eine Sonderstellung innerhalb der Kreisverwaltung hat.“ Um beurteilen zu können, ob das Personalamt bei nach Tarifrecht anstehenden Beförderungen von Angestellten ordnungsgemäß gehandelt habe, sei nach Ansicht der SPD-Kreistagsfraktion das Rechnungsprüfungsamt daher der richtige Ansprechpartner, um für Transparenz zu sorgen. Möglicherweise hätten Kreisangestellte schon längst befördert werden müssen und man habe dies, etwa zum Schönrechnen des Personalhaushaltes, einfach unterlassen. Die SPD-Kreistagsfraktion sehe nach wie vor einen Klärungsbedarf und werden daher nochmals die Einschaltung des Rechnungsprüfungsamtes beantragen, so Fuß: „Es muss dafür gesorgt werden, dass die Mitarbeiter im Hause, die die ihnen übertragenen Aufgaben zum Wohle und zur Zufriedenheit aller erfüllt haben, zu ihren tarifrechtlich zugesicherten Rechten kommen.“