
Gabriele Frechen, SPD-Bundestagsabgeordnete macht ihr Versprechen wahr und veröffentlicht ihren Steuerbescheid.
Noch vor ihrer Wahl zur Abgeordneten im September 2002 hatte sich Frechen dafür ausgesprochen, dass jeder Abgeordnete seine Nebeneinkünfte öffentlich macht. Bisher sind Bundestagsabgeordnete nur verpflichtet, ihre Nebeneinkünfte beim Bundestagspräsidenten zu melden. Unabhängig von der aktuellen rechtlichen Situation wollte Frechen nicht nur ihre Nebeneinkünfte beziffern, sondern auch ihre Steuererklärung ins Internet stellen. Diesem Versprechen kommt Frechen nun nach.
Frechen macht deutlich, worauf es ihr dabei ankommt: Ich habe nichts dagegen, wenn jemand als Abgeordneter Nebeneinkünfte hat. Da Abgeordnete jedoch keine Garantie auf ein Mandat haben, müsse die Möglichkeit bestehen, in den Beruf zurückzukehren. Da müssen einige auch während des Mandats am Ball bleiben." Aber jede Bürgerin und jeder Bürger solle die Möglichkeit haben, selbst zu beurteilen, ob der Zeitaufwand für die Nebentätigkeit und der Zeitaufwand für die Betreuung des Wahlkreises miteinander vereinbar sind. Denn: Der Wähler hat Anspruch auf meinen vollen Einsatz. Abgeordnete zu sein, das ist ein Fulltime-Job. Gabriele Frechen lässt seit ihrer Wahl in den Bundestag ihre Arbeit in der Steuerberaterkanzlei ruhen. Somit erhält sie seit Oktober 2002 neben ihren Diäten als Abgeordnete keine Einkünfte mehr als selbständige Steuerberaterin, wohl aber von den Anteilen, die sie am Unternehmen hält.
Insgesamt hat Frechen in 2002 Einkünfte in Höhe von 74.172 Euro gehabt. Diese setzen sich zusammen aus den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit als Steuerberaterin von Januar bis September 2002 in Höhe von 51.956 Euro. Seit Oktober 2002 ist Gabriele Frechen Bundestagsabgeordnete und hat für 2002 an Diäten (7.009 Euro monatlich) und Aufwändsentschädigungen aus ihrer Tätigkeit als Ratsmitglied in Hürth 25.621 Euro erhalten. Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen von 1.106 Euro werden der Sparerfreibetrag in Höhe von 1.049 Euro und der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 57 Euro abgezogen. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 3.405 Euro können ebenfalls auf die Einkünfte angerechnet werden. Nach Abzug der Kirchensteuer, Spenden und Vorsorgeaufwendungen verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 63.185 Euro.
Weitere Infos können auf der Homepage www.gabi-frechen.de eingesehen werden.