Die Förderung von Kindern und Jugendlichen wird gesetzlich gesichert

"Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit soll gesetzlich auf eine sichere Basis gestellt werden", teilt der Landtagsabgeordnete Hardy Fuß (SPD) mit. Auf einer schul- und jugendpolitischen Klausurtagung habe die SPD-Landtagsfraktion den Entwurf eines entsprechenden Kinder- und Jugendgesetzes erarbeitet, berichtet Fuß. Das Land solle sich mit dem Fördergesetz verpflichten, für eine gesamte Legislaturperiode feste Fördermittel in Höhe von 96 Millionen Euro pro Jahr bereitzustellen.

„Mit dem Gesetz wird die besondere Bedeutung der Kinder- und Jugendarbeit hervorgehoben“, betonte Fuß. Die Förderung bestehender Angebote, Einrichtungen und Maßnahmen der pädagogischen Arbeit durch Kommunen und Land werde gesetzlich geregelt. „Trägern, Initiativen und Jugendgruppen wird somit Planungssicherheit gegeben“, stellt Fuß fest. Besonders gefördert werden solle die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen. Ein weiterer Förderschwerpunkt sei zudem die kontinuierliche und systematische Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule.

„Ein besonderes Ziel des Jugendfördergesetzes ist es, Angebote der örtlichen Träger der Jugendhilfe im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit sicher zu stellen“, macht der SPD-Politiker deutlich. Neben den Gesprächen mit dem Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen werde die SPD-Landtagsfraktion auf der Basis ihres Gesetzentwurfes auch die kommunalen Spitzenverbände, die Kirchen und Träger der freien Jugendhilfe anhören und deren Belange in die weitere Beratung einbeziehen, so Fuß.