Zu den Planungen des Landes-Umweltministeriums, sich mit der Regulierung der Einleitung von Sümpfungswässern in die Erft zu befassen erklärt die Rhein-Erft SPD:
Die Planung des NRW-Umweltministeriums, die wasserrechtlichen EU-Rahmenrichtlinien für den Flusslauf der Erft zu regeln, ist im Rahmen der europäischen Rahmenwasserrichtlinie grundsätzlich zu begrüßen. "Allerdings", so der der Vorsitzende der Rhein-Erft SPD, Guido van den Berg, "ist der ist der enorme Termindruck seitens des NRW-Umweltministeriums für uns unverständlich. Wenn unser Kreis und unsere Kommunen aufgefordert werden, bis zum 30.6.2004 ein Konzept für die wasserrechtliche Rahmenrichtlinie zu erarbeiten, indem eine Wasserführung der Erft von derzeit 15 Kubikmeter pro Sekunde auf etwa 4-5 Kubikmeter pro Sekunde vorgesehen werden soll, dann ist das problematisch." Im Endzustand sollen es sogar nur 0,8 Kubikmeter pro Sekunde sein.
Dieser Zielwert war als Endzustand bislang erst für das Jahr 2045 vorgesehen. Die Kommunen können nicht Hals über Kopf die Frage klären, wie man damit umgeht, dass kurzfristig sehr viel weniger Wasser in der Erft verbleiben wird. Unter diesem Termindruck, muss eine sorgfältige Prüfung technischer und wirtschaftlicher Auswirkungen unberücksichtigt bleiben. Dabei hätte eine kurzfristige Senkung der Wasserzuleitung in die Erft wahrscheinlich dramatische Folgen auf
– die zahlreichen historischen Pfahlbauten, wie z.B. dem Bedburger Schloss,
– den notwendigen Umbau von Kläranlagen (z.B. Verdünnungseffekt)
– Rückbaunotwendigkeiten von Einleitungs- und Entnahmestationen
– das Flussbild und den Naturhaushalt der Erftaue
"Zudem wird eine kurzfristige Reduzierung der Einleitungsmengen enorme Belastungen für den Energieträger Braunkohle in unsere Region bedeuten", erklärt Bernhard Hadel, SPD-Landratskandidat, die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Region. Zum einen müssten die Sümpfungswässer aus dem Bergbau kurzfristig über den Kölner Randkanal abgeleitet werden. Zum anderen müsste kurzfristig über Rohrleitungen Kühlwasser für die Kraftwerke vom Rhein heran geführt werden. Zwar sind diese Maßnahmen mittelfristig bereits vorgesehen; eine vorschnelle Reduktion der Einleitungsmenge würde jedoch kurzfristige Wettbewerbsnachteile für den Energieträger Braunkohle bedeuten.
Unser Forderungen lauten daher: Eines nach dem Anderen – zuerst die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für NRW und erst dann die entsprechende Umsetzung für die Erft. Dabei dürfen die Kommunen nicht weiter belastet werden und es dürfen keine ungewöhnlichen Belastungen für die Braunkohle entstehen.
Es muss ein realistischer Zeitrahmen erarbeitet werden, der eine sorgfältige Prüfung ermöglicht. Hardy Fuß MdL: "Wir wenden eine wasserrechtliche EU-Rahmenrichtlinie an, deren gesetzliche Umsetzung im Landtag von NRW noch gar nicht beschlossen ist."