Emissionshandelsgesetz verabschiedet

Heute ist im Bundestag das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz verabschiedet worden. Damit sind die Rahmenbedingungen für den Handel mit Zertifikaten zur Reduzierung von Treibhausgasen geschaffen worden. „Als nächster Schritt muss nun in einem so genannten „Nationalen Allokationsplan“ die Zuteilung der Zertifikate geregelt werden“, so die Bundestagsabgeordnete Gabriele Frechen (SPD).
Bei der Ausgestaltung des Allokationsplanes in einem entsprechenden Gesetz gilt es laut Frechen die Interessen der Region zu berücksichtigen. „Es muss klare und langfristige energiepolitische Rahmenbedingungen zur Sicherung von Investitionen im Rhein-Erft-Kreis und in NRW geben. Die Wettbewerbsfähigkeit der Braunkohle und von Produkten aus energieintensiven Industrien wie z.B. in der Chemie- oder Papierindustrie muss weiterhin gewährleistet bleiben“, gibt Frechen die Ziele vor. Deshalb will die SPD beim nationalen Allokationsplan energieträgerspezifische Vergleichsmaßstäbe einführen. „Das bedeutet, dass bei der Zuteilung der Zertifikate jeder Energieträger – also z.B. Braunkohle – in seinem Bereich nach dem modernsten Stand der Technik bewertet werden muss“, fordert Frechen.
Auch soll es den Kraftwerksbetreibern und anderen Industriezweigen ermöglicht werden, bei dem Austausch eines alten Kraftwerkes durch den Bau eines neuen hochmodernen Kraftwerkes die alten Zertifikate eine Zeit lang noch weiter zu behalten. „Das ist ein großer Anreiz für viele, modernste und emissionsarme Kraftwerke und Industrieanlagen zu Bauen. Damit kann ein Innovationsschub ausgelöst werden“, stellt Frechen die Chancen des Emissionshandels in den Vordergrund. In der SPD sei klar, dass diese beiden Forderungen in den „Nationalen Allokationsplan“ aufgenommen werden müssen. „Dann können die Interessen der Industrie und der Stromnutzer mit den Interessen des Klimaschutzes sinnvoll in Einklang gebracht werden“, fasst die Abgeordnete zusammen.
Das so genannte "Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz" legt fest, dass energieintensive Betriebe und Kraftwerke künftig eine Genehmigung zum Ausstoß von Kohlendioxid brauchen und eine ihren Emissionen entsprechende Menge von Zertifikaten vorweisen müssen. Ziel des Rahmengesetzes ist eine stetige Verringerung des Kohlendioxidausstoßes. Für das kommende Jahr werden Energie- und Industrieanlagen mit – in Deutschland kostenlosen – Verschmutzungsrechten ausgestattet. Die Kraftwerke, Stahl- und Aluminiumwerke, Papierfabriken und Heizanlagen dürfen dann genau soviel Kohlendioxid in die Atmosphäre ausstoßen, wie sie Zertifikate vorweisen können. Wer durch effizientere Anlagen und Modernisierung seine Emissionen senkt, kann mit den überschüssigen Papieren an eine Kohlendioxid-Börse gehen. Betreiber von älteren Anlagen dagegen müssen sich ihr Recht zum erhöhten Ausstoß erkaufen.