Die Rentenversicherungsträger haben am 8. März 2004 die Bescheide über den neu berechneten Auszahlungsbetrag der Rente verschickt. Zum 01. April verändern sich die Beitragszahlung für Rentnerinnen und Rentner zur Kranken- und Pflegeversicherung vom 1. April 2004 an.
Die Bundestagsabgeordnete Gabriele Frechen (SPD) macht deshalb auf ein Bürgertelefon aufmerksam: Die Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, sich über die Änderungen in der gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung zum 01. April 2004 genau zu informieren. Deshalb ist vom Bundessozialministerium ein Bürgertelefon eingerichtet worden. In den nächsten vier Wochen stehen den Bürgerinnen und Bürgern zum Thema Rente rund 100 Experten des Bundessozialministeriums und der Rentenversicherungsträger vier Wochen lang bei Fragen zur Rente und den Neuregelungen Rede und Antwort. Die kostenlose Hotline 0800/ 15 15 15 0 ist bis zum 2. April in der Zeit von 8 bis 17 Uhr erreichbar. Ebenfalls kann man sich über die Änderungen im Internet unter der Adresse ww.die-rente.info, wo über die aktuellen Änderungen und die weiteren Reformschritte informiert wird.
Neu ist beispielsweise, dass der Beitragssatz der Krankenkasse, der drei Monate vorher galt, Grundlage für die Beitragsberechnung zur Krankenversicherung der Rentner. Damit werden Senkungen im Beitragssatz bereits nach drei Monaten bei den Renten wirksam. Beispiel: Für die Berechnung des Beitrags der Rentnerinnen und Rentner zur Krankenversicherung ab 1. April 2004 gilt der Beitragssatz ihrer Krankenkasse vom 1. Januar 2004. Rentnerinnen und Rentner profitieren ab 1. April 2004 von Beitragssatzsenkungen, wenn sie in den Krankenkassen versichert sind, die ihre Beitragssätze bereits zum 1. Januar 2004 gesenkt haben. Bis jetzt gilt dies nur für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung aber nicht für die Betriebsrenten. Nach der alten gesetzlichen Regelung galt der Beitragssatz für die Krankenversicherung der Rentner ein Jahr lang. Beitragssatzsenkungen in diesem einen Jahr kamen den Rentnerinnen und Rentner nicht kurzfristig zugute.