SPD-Kreistagsfraktion weist auf Fachunternehmen aus Brühl hin, das sich in diesem Bereich spezialisiert hat

Eigentümer älterer Häuser müssen bis zum 31.12.2004 die Abwasseranlagen auf Dichtheit überprüfen. Das schreibt § 45 der Landesbauordnung so verbindlich vor und treibt vielen Hauseigentümern angesichts der Kosten einer solchen Überprüfung die Sorgenfalten auf die Stirn. „Die Verunsicherung unter den betroffenen Hauseigentümern ist groß, insbesondere was das erforderliche Ausmaß der Prüfung betrifft. Einige Firmen haben hier offensichtlich eine vermeintliche Marktlücke entdeckt und die Unsicherheit der Hauseigentümer ausgenutzt, um geradezu astronomische Summen zu fordern,“ weiß der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Hardy Fuß MdL. Aus diesem Grunde hatte sich die SPD-Kreistagsfraktion bereits im Juli 2003 an die Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft gewandt und darum gebeten, solide Fachunternehmen für diesen speziellen Bereich zu nennen, die empfohlen und auf Nachfrage angefordert werden können.

„Auf diesem Wege sind wir in Kontakt zu der lnnung für Sanitär- und Heizungstechnik Rhein-Erft gekommen und haben erfahren, dass sich ein Unternehmen seit einem Jahr mit der Thematik befasst und bald ein komplettes Programm zur Sanierung der Hausentwässerung vorstellen wird,“ so Fuß. Nach Auskunft des Innungs-Obermeisters Alfred Balg habe die Firma ein System entwickelt, wodurch undichte Teilstrecken vom Haus aus durch die Reinigungsöffnung abgedichtet werden könnten. Kostenträchtige Erdarbeiten und die Öffnung von Gräben seien nicht erforderlich. Fuß: „Durch dieses System soll zudem ermöglicht werden, zunächst die Mängel zu protokollieren und erst zu einem späteren Zeitpunkt die erforderlichen Arbeiten durchzuführen, was wiederum Zeit schafft. Fazit: Wir haben im Rhein-Erft-Kreis kompetente und fachkundige Betriebe, die auf diesem speziellen Gebiet empfohlen werden können.“