Sindorfer Beispiel zeigt: Kommunen sollen Versickerung belohnen

Das Beispiel Vogelrutherfeld in Sindorf, wo die Anwohner trotzt erheblichem Aufwand für Versickerungsmulden die normale Regenwassergebühr bezahlen müssen, zeigt nach Worten des SPD-Landtagsabgeordneten Hardy Fuß:
„Die Kommunen müssen diejenige Regenwassernutzung mit gesplitteten Gebühren belohnen, die Regenwasser aus den teuren Kanälen und Kläranlagen heraus hält.“

Das Land Nordrhein-Westfalen ermögliche eine gesplittete Regenwassergebühr ausdrücklich. So ist es den Städten freigestellt, sowohl für versickertes Oberflächenwasser als auch für Gründächer, auf denen Regenwasser verdunsten kann, statt in den Kanal zu gelangen, eine niedrigere Regenwassergebühr zu nehmen.

Fuß: „Die Stadt spart erhebliche Kosten für Kanäle, Regenrückhaltebecken und Kläranlagen, wenn Bürger sich engagieren und auch noch etwas für die Umwelt tun.“

An den meisten Stellen in Neubaugebieten lasse der Untergrund es zu, dass Regenwasser versickern kann. Es sei unsinnig, dieses Wasser dem Grundwasser vorzuenthalten und erst über aufwendige Kanalsysteme, Regenrückhaltebecken, Kläranlagen und Vorfluter wieder dem Wasserkreislauf zuzuführen.

Die Städte, so Fuß, sähen allerdings oft lieber die volle Abwasserbeseitigungsgebühr in ihren Kassen, als die Bürger für selbstorganisierte Versickerung zu entlasten.

Dabei sei z.B. bei der Abfallbeseitigung schon Gang und Gäbe, diejenigen Bürger zu entlasten, die weniger Müll produzieren, z.B. mit kleineren und deshalb preiswerteren Tonnen. Fuß fragt sich, warum ein solches System nicht auch bei der Abwasserbeseitigung gelten soll.