Ersatzschulfinanzierung: Verfassungsrechtliche Bedenken überwiegen

Der SPD-Landtagsabgeordnete Hardy Fuß hat sich gegen die Erhöhung des Eigenanteils für Privatschulen ausgesprochen. Das Landeskabinett hatte in seinem Haushaltsentwurf eine Erhöhung des Eigenanteils um 50 % über drei Jahre gestreckt vorgesehen, die mittlerweile auf 25 % einmalig in 2005 abgemildert wurde. Im Rhein-Erft-Kreis betroffen wären davon die Mädchen-Realschule Mater Salvatoris in Kerpen und das St. Ursula-Gymnasium in Brühl.

Auch in der jetzt abgemilderten Form hält Fuß die geplante Erhöhung des Eigenanteils für bedenklich: „Es bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Risiken, die aus meiner Sicht bisher nicht ausgeräumt sind. Denn die Finanzierung der Ersatzschulen ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung verankert. Mehrere Bundesverfassungsgerichtsurteile haben entschieden, dass der Eigenanteil der Ersatzschulfinanzierung nicht aus haushaltstechnischen Gründen verändert werden dürfte.“

Insofern rät der Landtagsabgeordnete dazu, über die mögliche Höhe des Eigenanteils erst dann zu diskutieren, wenn der verfassungsrechtliche Aspekt voll und ganz geklärt ist. Ansonsten bleibe die Diskussion um den Privatanteil bei der Ersatzschulfinanzierung „ein Streit um des Kaisers Bart“.

Fuß erinnert daran, dass alleine die Kerpener Mädchen-Realschule Mater Salvatoris der Stadt Kerpen eine zwei- bis dreizügige Realschule erspart und aus dem Umland zusätzlich noch 370 Schülerinnen aufnimmt: „Preiswerter bekommt der Staat keine Schule.“