„Ausbildungsplätze im eigenen Interesse“

Die Bundestagsabgeordnete Gabriele Frechen (SPD) unterstützt die Einführung eines Ausbildungsfonds, wenn im kommenden Jahr nicht genügend Ausbildungsplätze von der Wirtschaft bereit gestellt werden.

„Die Ausbildungsplatzsituation ist im Rhein-Erft-Kreis glücklicherweise entspannter als in anderen Regionen Deutschlands. Im Rhein-Erft-Kreis suchten zwar Ende August noch 516 Jugendliche einen Ausbildungsplatz. Bis Ende Oktober 2003 konnte diese Zahl aber erheblich verringert werden. Im Moment suchen im Rhein-Erft-Kreis noch 49 nicht vermittelte Bewerber nach einem Ausbildungsplatz“, beschreibt die Bundestagsabgeordnete die Ausbildungssituation im Rhein-Erft-Kreis.
Zur Erleichterung für Betriebe und Unternehmen zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen, hat die Bundesregierung bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen: z.B. gehört dazu die Aussetzung der Ausbildereignungsverordnung oder die Öffnung des Programms „Kapital für Arbeit“ auch für Lehrstellen. „Die Bundespolitik kann die Schaffung von Ausbildungsplätzen erleichtern, geschaffen werden müssen sie von kleinen und großen Betrieben“, hebt die Abgeordnete die Verantwortung der Wirtschaft hervor. Wenn die Wirtschaft dieser Verantwortung nur unzureichend nachkommt, dann hat die Politik dafür Sorge zu tragen, dass genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. „Man kann sich vorstellen, was es für junge Menschen bedeutet, nur Absagen auf Bewerbungen zu erhalten, abgewiesen und nicht gebraucht zu werden. Eine solide Ausbildung ist aber Voraussetzung für ein erfolgreiches und erfülltes Berufsleben. Sie bildet die Grundlage für eine eigenständige Existenz“, betont die Abgeordnete die Bedeutung einer Ausbildung. Daher unterstützt Frechen die Einführung eines Ausbildungsfonds.
Laut der Bundestagsabgeordneten hat es die Wirtschaft im nächsten Jahr durch Bereitstellung eines ausreichenden Lehrstellenangebots selbst in der Hand, ob eine Abgabe erhoben wird. Nach dem Gesetzesvorstoß sollen Betriebe ohne Lehrlinge bei einem unzureichenden bundesweiten Angebot eine Abgabe in einen zentralen Fonds entrichten. Mit dem Geld sollen zusätzliche Lehrstellen finanziert oder Betriebe mit vorbildlicher Ausbildungsleistung entlastet werden. “Erst wenn die Wirtschaft ihrer Verantwortung nach ausreichenden Arbeitsplätzen nicht nachkommt, greift der Ausbildungsfonds. Von der gesetzlichen Umlage werden Branchen mit vergleichbaren tarifvertraglichen Vereinbarungen ausgenommen. Das gilt auch für andere vergleichbare rechtsverbindliche Vereinbarungen, “ betont Frechen.
Nachwuchssicherung sei ein Thema für Betriebe jeder Größenordnung: „Als Steuerberaterin weiß ich aus eigener Erfahrung, dass auch kleinere Unternehmen oder Betriebe gut daran tun, zu planen, wie viele Mitarbeiter sie in drei bis fünf Jahren einstellen. Abgänge müssen ersetzt oder eine Vergrößerung des Betriebes möglich sein. Daher appelliere ich an alle Unternehmen im Rhein-Erft-Kreis, im eigenen Interesse Ausbildungsplätze zu schaffen“, so Gabriele Frechen. Bei kleinen Betrieben kann eine Verbundausbildung mit anderen Betrieben Abhilfe schaffen.
Bis Februar soll ein Gesetzentwurf vorliegen, der noch im Frühjahr verabschiedet werden soll. Geplant ist, dass diejenigen Betriebe, die zu wenig ausbilden, in einen Bundesfonds einzahlen. Das Gesetz bedürfe nicht der Zustimmung des Bundesrates.