Streichung des Sterbegeldes und Nullrunde auch für Bundestagsabgeordnete

Die Bundestagsabgeordnete Gabriele Frechen (SPD) macht darauf aufmerksam, dass die geplante Streichung des Sterbegeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung für Bundestagsabgeordnete nachvollzogen wird.

„SPD und Grüne haben mittlerweile einen Vorschlag unterbreitet, wie die Streichung des Sterbegeldes für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung auch für Bundestagsabgeordnete nachvollzogen werden kann“, so die Bundestagsabgeordnete.
Im Abgeordnetengesetz wird eine Kürzung des so genannten Überbrückungsgeldes für Hinterbliebene von Abgeordneten vorgesehen. Konkret bedeutet dies, dass sich der Auszahlungsbetrag des Überbrückungsgeldes um 1.050 Euro vermindern wird. Damit wird sichergestellt, dass auch die Hinterbliebenen von amtierenden und ehemaligen Bundestagsabgeordneten keinen Zuschuss zu den Bestattungskosten mehr erhalten. Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete müssen daher künftig wie jedermann selbst Vorsorge für Bestattungsfälle treffen. Ein echtes "Sterbegeld" hatte es für Bundestagsabgeordnete schon vorher nicht mehr gegeben. Viele Abgeordnete sind als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ohnehin von der Streichung des Sterbegeldes betroffen. Ebenso wird die Sterbegeld-Streichung auch für Beihilfe-Empfänger nachvollzogen.
Weiter versichert Frechen, dass es 2004 auch zu einer Nullrunde für Bundestagsabgeordnete kommen wird: „Es bleibt dabei: Die Diäten werden 2004 nicht erhöht.“