Anläßlich des Internationalen Tages zur Bekämpfung der Armut und der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch im Deutschen Bundestag erklärt die sozial- und gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Helga Kühn-Mengel:
Mit dem beschlossenen Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch werden Armut in Deutschland effektiv bekämpft sowie die Leistungen einfacher und transparenter gestaltet. Bisherige einmalige Leistungen werden in den Regelsatz einbezogen. Dadurch wird die Eigenverantwortlichkeit der Leistungsberechtigten gestärkt und selbständiges Wirtschaften ermöglicht. Damit einher geht eine Vereinfachung der Verwaltung, da bisher jeweils einzeln zu beantragende, entschiedene und auszuzahlende Einmalzahlungen nun weitgehend entfallen. Von der Gesetzesänderung sind etwa 200.000 Personen betroffen, die bisher Hilfe zum Lebensunterhalt, und 500.000 Menschen, die Hilfe in besonderen Lebenslagen erhalten haben.
Leider hat sich die Opposition in der heutigen Debatte überhaupt nicht mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt. Über die Gründe kann nur spekuliert werden: sozialpolitisches Vakuum, keine fachpolitischen Auseinandersetzungen vor der bayerischen Landtagswahl oder Unzufriedenheit mit der hessischen Initiative im Bundesrat. Doch die Gründe sind gleichgültig, der Fakt dagegen klar: Nicht-Erwerbsfähige, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen oder gar Wöchnerinnen, die durch die Sozialhilfe Leistungen erhalten können, stoßen bei CDU/CSU und FDP auf Desinteresse.
Wesentliche Inhalte unseres Gesetzentwurfes sind:
Neufestlegung der Regelsätze unter Einbeziehung bisheriger Einmalzahlungen
Einmalzahlungen wird es beispielsweise nur noch bei mehrtägigen Klassenfahrten oder für die Erstausstattung bei Geburt eines Kindes geben. Die Eckregelsätze beruhen auf statistischen Erkenntnissen über die unteren Einkommensgruppen und werden in den alten Bundesländern 345 Euro, in den neuen Ländern 331 Euro betragen. Diese Regelsätze werden Referenzsystem sowohl für die Grundsicherung für Arbeitssuchende als auch für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Aktivierende Leistungen für alle Menschen
Verbesserte Beratungsleistungen und schriftliche Leistungsabsprachen stehen im als Instrumente zur Verfügung. Gerade die Potenziale von Selbsthilfe sollen mobilisiert und
ausgebaut werden. Die Träger der Sozialhilfe sind aufgerufen, für Alleinerziehende ausreichend Tagesbetreuungsplätze für deren Kinder zur Verfügung zu stellen. Leistungen können bis hin zu einem Förderplan gestaltet werden.
Persönliches Budget
Mit dem Gesetzentwurf wird ein trägerübergreifendes Persönliches Budgets als Gesamtbudget aller in Betracht kommenden Leistungen im SGB IX verankert. Selbstständiges und selbstbestimmtes Leben, auch für kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen, zu unterstützen, ist Ziel der Erprobung des Persönlichen Budgets. Damit wird der mit dem SGB
IX einsetzende Paradigmenwechsel fortgeführt.
Verwaltungsmodernisierung
Die bisherigen Bemühungen der Sozialhilfeträger werden unterstützt und Forderungen von Praktikern umgesetzt. Fehlende Regelungen zu Lebenspartnerschaften werden ergänzt. Der
Gesetzesentwurf ermöglicht einen Städtevergleich zur Sozialhilfe.
Sozialhilfe im Ausland
Der Missbrauch der Sozialhilfe im Ausland wird beendet. Allein Angehörige von nicht transportfähigen Personen, Opfer hoheitlicher Gewalt im Ausland sowie emigrierte Opfer des
Nationalsozialismus erhalten zukünftig noch Hilfe im Ausland. Die CSU hatte sich durch ihren Vorsitzenden und bayerischen Ministerpräsidenten für die Streichung der gesamten
Sozialhilfe im Ausland eingesetzt. Bei der abschließenden Abstimmung im Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung stimmten FDP und CDU jedoch dem Änderungsantrag von B90/Grüne und SPD zu.
Mit dem vorliegenden Entwurf kommen wir unseren Versprechungen bezüglich der Sozialhilfe für diese Wahlperiode nach. Wir beweisen neben unserem sozialpolitischen Ansprüchen auch deren Umsetzung im Sinne des Prinzips "Fördern und Fordern".