Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose

Heute wurden im Bundestag die lange in der Diskussion stehenden Hartz-Gesetze mit der Mehrheit von SPD und Grünen verabschiedet. Auch die Bundestagsabgeordnete Gabriele Frechen (SPD) aus dem Erftkreis hat den Gesetzen zugestimmt.

„Kern der jetzt verabschiedeten Hartz-Gesetze ist eine Verbesserung der Vermittlungschancen vor allem von Langzeitarbeitslosen“, beschreibt Frechen das Ziel der Arbeitsmarktreformen. Bisher erhalten Langzeitarbeitslose, die noch erwerbsfähig sind, entweder Unterstützung aus der Arbeitslosenhilfe oder der Sozialhilfe, die von unterschiedlichen staatlichen Stellen bearbeitet wird und auch mit unterschiedlichen Möglichkeiten der Förderung: Zum Beispiel haben arbeitslose und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger bisher kaum die Möglichkeit, an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Arbeitsämter teilzunehmen.
„Durch die Doppelexistenz der beiden Leistungssysteme haben sich vielfach Doppelzuständigkeiten von Arbeitsämtern und Sozialämtern für den gleichen Langzeitarbeitslosen ergeben, die eine Wiedereingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt eher behindert haben. Dieses Nebeneinander wird beendet und stattdessen Hilfe aus einer Hand angeboten“, erläutert die Bundestagsabgeordnete. Langzeitarbeitslosen, die bisher Sozialhilfe bezogen haben, stehen nun alle Instrumente der aktiven Arbeitsförderung für die Eingliederung in Arbeit offen. Dazu zählen auch gezielte Hilfen wie Kinderbetreuung und Schuldnerberatung. Nicht zuletzt internationale Erfahrungen belegten, dass durch die Betreuung aus einer Hand die Vermittlungschancen für Langzeitarbeitslose verbessert werden. Das sei der Hintergrund für die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
Daraus ergeben sich weitere Konsequenzen: Der Bezug von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wird es für Langzeitarbeitslose in der heutigen Form nicht mehr geben. Mit dem neuen Arbeitslosengeld II wird für alle erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen eine einheitliche Unterstützung eingeführt.
„In Sachen sozialer Gerechtigkeit lassen wir uns nichts vormachen. Die Kritiker aus allen Lagern am neuen Arbeitslosengeld II übersehen, dass das Leistungsniveau nach wie vor über der Sozialhilfe liegt“, entgegnet Frechen Vorwürfen, die Maßnahmen seien nicht sozial gerecht. Es ist zwar richtig, dass das Leistungsniveau für die Gruppe der Langzeitarbeitslosen, die die jetzige Arbeitslosenhilfe beziehen würde, niedriger liegt. Aber für die knapp 1 Millionen Langzeitarbeitslosen, die Sozialhilfe empfangen, bedeutet die Einführung des Arbeitslosengeldes II für sie und ihre Familien eine eindeutige Verbesserung: Das neue Arbeitslosengeld II gewährleistet im Unterschied zur jetzigen Regelung für Sozialhilfeempfänger die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und zur Rentenversicherung. Der Bund zahlt die entsprechenden Beiträge in die gesetzlichen Versicherungen. „Von sozialer Ungerechtigkeit also keine Spur. Im Gegenteil: Langzeitarbeitslose erhalten nun eine Förderung aus einer Hand und leisten einen eigenen Beitrag zur Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme“, so Frechen.
Den Vorschlag der CDU, Unterstützung an erwerbsfähige Arbeitslose überhaupt nur noch gegen Ableistung einer Arbeit zu zahlen, lehnt Frechen als unsozial strikt ab: „Das kommt der Einführung eines Arbeitsdienstes gleich. Da sich die erwerbsfähigen Arbeitslosen jedoch ihren Arbeitsplatz nicht selber schaffen können, entsteht so ein enormer Druck auf die Löhne und auf die Kommunen, Arbeitsgelegenheiten bereit zu stellen. Das hat Lohndumping zur Folge. Einen solchen Arbeitsdienst ohne Sinn und Verstand halte ich für ungerecht.“