Opposition konfus?

Anlässlich der Abschlussberatung im Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung zur Reform der Sozialhilfe stellt die sozial- und gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Helga Kühn-Mengel, fest:

Noch am Wochenanfang forderte der bayerische Ministerpräsident Stoiber ein generelles Aus für die Sozialhilfe im Ausland. Heute stimmte die Opposition, auch die Mitglieder der CDU-Fraktion, jedoch völlig anders, nämlich mit den Regierungsfraktionen. Diese Regelung beendet nun den Missbrauch, während wirklich Bedürftige sie auch im Ausland weiter erhalten. Damit setzten sich Regierungsfraktionen und die Oppositionsfraktionen gegen den bayerischen Brachialkurs durch. Die Auseinandersetzungen über die Ergebnisse der sogenannten Herzog-Kommission zwischen CDU und CSU werden nun auch im Deutschen Bundestag deutlich.

Mit der heute getroffenen Regelung im Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung wird die Entscheidung im Bundestag für Freitag vorbereitet. Der mit den Stimmen von FDP und CDU geänderte Gesetzentwurf wird dann in 2./3. Lesung im Bundestag verabschiedet werden.

Der Missbrauch der Sozialhilfe im Ausland wird beendet. Allein Angehörige von nicht transportfähigen Personen, Opfer hoheitlicher Gewalt im Ausland sowie emigrierte Opfer des
Hitlerfaschismus erhalten zukünftig noch Hilfe im Ausland. Die CSU hatte sich durch ihren Vorsitzenden und bayerischen Ministerpräsidenten für die Streichung der gesamten Sozialhilfe im Ausland eingesetzt. Bei der abschließenden Abstimmung im Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung stimmten FDP und CDU jedoch dem Änderungsantrag von Bündnis90/Die Grünen und SPD zu.

Der nun zum Beschluss vorliegende Entwurf für die Sozialhilfe-Reform bringt zahlreiche Verbesserung für die Menschen mit sich. Das neue Sozialhilferecht orientiert sich an den Leitlinien der Agenda 2010:

Die Eigenverantwortung des Menschen wird gestärkt, insbesondere durch Umsetzung des Grundsatzes "Fördern und Fordern". Die Leistungen werden gerecht, das heißt nach dem erforderlichen Bedarf der Menschen bemessen. Der Grundsatz "ambulant vor stationär" wird verstärkt. Die Verwaltungsvereinfachung wird konsequent fortgesetzt. Die Transparenz des Rechts wird erhöht und die Rechtssicherheit verbessert.