Opposition verweigert sich – soziale Absicherung für Nicht-Erwerbsfähige wird dennoch weiterentwickelt

Anlässlich der 1. Lesung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch im Deutschen Bundestag erklärt die sozial- und gesundheitspolitische
Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Helga Kühn-Mengel:

Mit dem diese Woche eingebrachten Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch werden die Leistungen einfacher und transparenter gestaltet. Bisherige einmalige Leistungen werden in den Regelsatz einbezogen. Dadurch wird die Eigenverantwortlichkeit der Leistungsberechtigten gestärkt und selbständiges Wirtschaften ermöglicht. Damit einher geht eine Vereinfachung der Verwaltung, da bisher jeweils einzeln zu beantragende, entschiedene und auszuzahlende Einmalzahlungen nun weitgehend entfallen. Von der Gesetzesänderung sind etwa 200.000 Personen betroffen, die bisher Hilfe zum Lebensunterhalt, und 500.000 Menschen, die Hilfe in besonderen Lebenslagen erhalten haben. Leider hat sich die Opposition in der heutigen Debatte überhaupt nicht mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt. Über die Gründe kann nur spekuliert werden: sozialpolitisches Vakuum, keine fachpolitischen Auseinandersetzungen vor der bayerischen Landtagswahl oder Unzufriedenheit mit der hessischen Initiative im Bundesrat. Doch die Gründe sind gleichgültig, die Tatsachen dagegen klar: Nicht-Erwerbsfähige, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen oder gar Wöchnerinnen, die durch die Sozialhilfe Leistungen erhalten können, stoßen bei CDU/CSU und FDP auf Desinteresse.

Wesentliche Inhalte unseres Gesetzentwurfes sind:

Paragraph Neufestlegung der Regelsätze unter Einbeziehung bisheriger Einmalzahlungen

Einmalzahlungen wird es beispielsweise nur noch bei mehrtägigen Klassenfahrten oder für die Erstausstattung bei Geburt eines Kindes geben. Die Eckregelsätze beruhen auf statistischen Erkenntnissen über die unteren Einkommensgruppen und werden in den alten Bundesländern 345 Euro, in den neuen Ländern 331 Euro betragen. Diese Regelsätze werden Referenzsystem sowohl für die Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) als auch für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Paragraph Aktivierende Leistungen für alle Menschen

Verbesserte Beratungsleistungen und schriftliche Leistungsabsprachen stehen als Instrumente zur Verfügung. Gerade die Potenziale von Selbsthilfe sollen mobilisiert und ausgebaut werden. Die Träger der Sozialhilfe sind aufgerufen, für allein Erziehende ausreichend Tagesbetreuungsplätze für deren Kinder zur Verfügung zu stellen. Leistungen können bis hin zu einem Förderplan gestaltet werden.

Paragraph Persönliches Budget

Mit dem Gesetzentwurf wird ein trägerübergreifendes Persönliches Budget als Gesamtbudget aller in Betracht kommenden Leistungen im SGB IX verankert. Selbstständiges und selbstbestimmtes Leben, auch für kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen zu unterstützen, ist Ziel der Erprobung des Persönlichen Budgets. Damit wird der mit dem SGB IX einsetzende Paradigmenwechsel fortgeführt.

Paragraph Verwaltungsmodernisierung

Die bisherigen Bemühungen der Sozialhilfeträger werden unterstützt und Forderungen von Praktikern umgesetzt. Fehlende Regelungen zu Lebenspartnerschaften werden ergänzt. Der Gesetzesentwurf ermöglicht einen Städtevergleich zur Sozialhilfe.

Mit dem vorliegenden Entwurf kommen wir unseren Versprechungen bezüglich der Sozialhilfe für diese Wahlperiode nach. Wir beweisen neben unseren sozialpolitischen Ansprüchen auch deren Umsetzung im Sinne des Prinzips "Fördern und Fordern".