EuGH-Arbeitszeiturteil: Auch die Arbeitgeber müssen handeln

Zum heutigen Urteil des europäischen Gerichtshofes zu den in Kliniken geleisteten ärztlichen Bereitschaftsdiensten im Krankenhaus erklärt Helga Kühn-Mengel, Sprecherin der Arbeitsgruppe für Gesundheit und soziale Sicherung der SPD-Bundestagsfraktion:

Das Urteil schafft Klarheit für die nationalen Gesetzgeber. Eine Umsetzung des absehbaren EuGH-Entschlusses ins nationale Arbeitszeitrecht hat die SPD Bundestagsfraktion in der Vergangenheit stets unterstützt.

Es muss an dieser Stelle hinzugefügt werden, dass die Arbeitgeber bereits in der Vergangenheit mehr zur Einhaltung bereits bestehender Arbeitszeitregeln hätten tun können. So liegt die Ursache vieler Überstunden in deutschen Kliniken in veralteten hierarchischen Strukturen, übermässiger interner Bürokratie und überarbeitungsbedürftigen Behandlungsabläufen begründet. Eine Vielzahl von alternativen Arbeitszeit- und Managementkonzepten zeigen, dass mehr Effizienz nicht
zwingend mehr Personal benötigt. Beziehungsweise, dass mit neuen internen Strukturen bei gleichem Finanzaufwand mehr Personal eingestellt werden kann. Das "Ingolstädter Modell" weist hier den Weg. Es zahlt sich heute aus, dass das Bundesministerium für Gesundheit und
soziale Sicherung in der Vergangenheit einen "Arbeitszeitgipfel" einberufen und die Weiterentwicklung neuer Arbeitszeitkonzepte gefördert hat.

Diese Strukturprobleme deutscher Krankenhäuser werden durch das heutige EuGH Urteil nicht behoben. Von Gesetzesgeberseite wird, wie in der Vergangenheit zugesagt, eine Anpassung des deutschen Arbeitszeitrechtes erfolgen. Klinikarbeitgebern wird es aber nicht erspart bleiben, neue, mitarbeiterfreundliche Arbeitskonzepte zu erarbeiten.