Die Berichterstattung über die vergebliche Suche nach Investoren für den denkmalgeschützten Teil des Baugebietes Grube Carl gibt Anlass zur Sorge und wirft eine Reihe von Fragen auf, die in einer kurzfristig anberaumten Sitzung des Aufsichtsrates geklärt werden müssen. Diese Sitzung habe ich heute beantragt. Ich erwarte vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Herrn Hans-Willi Meier, dass er einen umfassenden Bericht der Geschäftsführung über die bisherigen Verhandlungsergebnisse mit Investoren erstellen lässt. Dabei ist insbesondere die Beantwortung folgender Fragen für einen zukunftsweisenden Weg der SEG mbH erforderlich:
1.Welche Bedingungen wurden von der SEG mbH an die Investoren gestellt?
2.Welche Angebote hat die SEG mbH von den Investoren bisher erhalten?
3.Sind alle Investoren gleich behandelt worden, dass heißt, sind allen die selben Bedingungen gestellt worden?
Bereits in der Vergangenheit habe ich bemängelt, dass es keinerlei Kriterien für Grundstücksgeschäfte der SEG gibt. Dies ist jedoch dringend erforderlich, wie sich jetzt zeigt. Schließlich muss die Stadt als alleinige Eigentümerin der SEG mbH nicht nur für eventuelle Verluste der Gesellschaft, sondern auch dafür gerade stehen, dass die Geschäftsabläufe ordnungsgemäß organisiert sind.
Insofern wird auf der Sondersitzung des Aufsichtsrates auch erneut über die Einführung des Vier-Augen-Prinzips bei der SEG zu sprechen sein.
Da die jetzt vom Aufsichtsratsvorsitzenden veröffentlichte Rückübertragung der denkmalgeschützten Bauten auf Grube Carl vom privatwirtschaftlichen Erwerber an die SEG nicht das erste Rückfallgeschäft der SEG ist (erst im Sommer musste ein Innenstadtfall rückabgewickelt werden), gibt die Geschäftsentwicklung bei der SEG mbH nun Anlass zu großer Sorge.
Der Aufsichtsrat muss prüfen, ob die SEG mbH dabei ist, sich zu verheben. Deshalb bedarf es dringend einer grundsätzlichen Diskussion im Aufsichtsrat über die Frage
Was kann die SEG; was kann die SEG nicht?
gez.
Hardy Fuß MdL