Renteninformationen sind weder unvollständig noch irreführend

Anlässlich der Presseberichte zu angeblich "unvollständigen" beziehungsweise "irreführenden" Renteninformationen erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung der SPD-Bundestagsfraktion, Helga Kühn-Mengel:

Seit dem 1. Juni 2002 sind die Rentenversicherungsträger gesetzlich gehalten, sukzessive an alle Versicherten Renteninformationen zu verschicken. Diese Schreiben haben – damit die Versicherten ihren Vorsorgebedarf erkennen können – auch Informationen über die Auswirkungen künftiger Rentenanpassungen zu enthalten.

Die in den bisher versandten Renteninformationen enthaltenen Hochrechnungen erfüllen diese gesetzliche Vorgaben. Bezogen auf die Vollendung des 65. Lebensjahres werden den Versicherten insgesamt drei verschiedene Hochrechnungen der künftigen Altersrente (Anpassungssätze 0 Prozent, 1,5 Prozent und 3,5 Prozent) zur Verfügung gestellt.

Die beiden letztgenannten Anpassungssätze basieren auf den langfristigen Lohnannahmen der Europäischen Union, der Bundesregierung und der Wirtschafsforschungsinstitute.
Danach ist mit einem Anstieg der Nominallöhne in Deutschland von zwei bis vier Prozent zu rechnen.

Die Rentenversicherungsträger können bei diesen Hochrechnungen aber immer nur solche Rechtsänderungen berücksichtigen, die vom Gesetzgeber schon beschlossen wurden. Veränderungen des Rentenniveaus durch zukünftige Rentenreformen werden daher erst in den späteren Renteninformationen Berücksichtigung finden.

Durch die jährliche Aktualisierung der Renteninformation werden dem Versicherten die Auswirkungen von Rentenreformen auf seine Rente deutlich werden.

Im Übrigen enthalten die Renteninformationen bereits einen Hinweis, dass insbesondere durch den Anstieg der Lebenshaltungskosten die prognostizierte Rente in ihrer Kaufkraft mit heutigem Einkommen nicht vergleichbar ist.

Daher sind die Renteninformationen weder unvollständig noch irreführend.