SPD-Kreistagsfraktion bittet Landrat Stump, Verfahren zur Dichtigkeitsprüfung des Entwässerungssystems für Häuser, die bis Ende 1964 bezogen wurden, darzulegen

Bis zum Jahre 2005 müssen alle Hauseigentümer, deren Häuser bis 1964 bezogen wurden, ihre Entwässerungskanäle auf Dichtigkeit überprüfen lassen. „Dieser Umstand ist offensichtlich von einigen Firmen als Marktlücke entdeckt worden,“ meint der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Hardy Fuß MdL. Immer wieder sei zu hören, dass Firmen auf die betroffenen Hauseigentümer zukämen und diese zum Vertragsabschluss drängen würden, ohne vorher aufzuklären, welche genauen Voraussetzungen an eine Dichtigkeitsprüfung geknüpft sind. „Seitens der betroffenen Hauseigentümer besteht oft große Verunsicherung, was vom Gesetzgeber gefordert wird, welche Angebote damit seriös bzw. unseriös sind“, so Fuß.

Die SPD-Kreistagsfraktion hat sich daher an Landrat Werner Stump gewandt und gebeten, den genauen Verfahrensablauf einer Dichtigkeitsprüfung für Entwässerungssysteme für Häuser, die bis Ende 1964 bezogen wurden, einmal schriftlich darzulegen.

Darüber hinaus hat sich die SPD-Kreistagsfraktion in dieser Angelegenheit an die Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft gewandt und um eine Liste solcher Betriebe gebeten, die von dort aus uneingeschränkt empfohlen werden können. „In den Kommunalverwaltungen sind in den Fachabteilungen die „schwarzen Schafe“ der Branche zwar oft bekannt, Empfehlungen darf die Verwaltung jedoch nicht aussprechen, daher die Bitte an die Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft,“ erläutert Fuß. „Durch die Informationen sowohl seitens des Landrates als auch der Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft kann entscheidend dazu beigetragen werden, die nachvollziehbare Verunsicherung in der Bevölkerung zu beseitigen,“ meint Fuß.