„Der Wirtschaftsprüfer hat bestätigt, dass alles die Geschäftsführung der WfG in den Jahren 1994 und 1999 betreffend in bester Ordnung ist. Das Ergebnis überrascht die SPD nicht, scheint aber nicht das von der CDU gewünschte Ergebnis zu sein“, meint der SPD-Fraktionsvorsitzende Hardy Fuß MdL.
Fuß unterrichtet, dass die Gesellschafterversammlung der WfG auf Initiative ihres Vorsitzenden, Willi Zylajew MdB (CDU), den Beschluss gefasst hatte, für die zwei Geschäftsjahre 1994 und 1999 die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720) vornehmen zu lassen.
Fuß: „Zylajew wollte beweisen, dass die SPD in den beiden Kommunalwahl-Jahren 1994 und 1999 die WfG für ihre Zwecke missbraucht hat. Dafür wurden rd. 20.000 € Steuergelder verbrannt, die der Steuerzahler nun für politische Ränkespiele berappen muss.“
Fazit des von der WfG beauftragten Wirtschaftsprüfers sei, dass die umfangreiche Prüfung keine Besonderheiten ergeben habe, die nach Auffassung des Wirtschaftsprüfers für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung seien.