Innenausschuss des Landtages hat Erweiterung des Polizeigesetzes NW zugestimmt

Die SPD-Kreistagsfraktion weist darauf hin, dass die Polizei künftig alle Straftaten aufzeichnen darf, was bisher nur bei Delikten von erheblicher Bedeutung möglich war. Das ist die wichtigste Neuerung des Polizeigesetzes, für die der Innenausschuss des Landtags Ende Juni in Düsseldorf auf Initiative von Innenminister Dr. Fritz Behrens grünes Licht gegeben hat. "Damit wird die Schlagkraft der Polizei zur wirksamen Bekämpfung insbesondere der Straßenkriminalität erhöht. Im Erftkreis sollten jetzt die Kriminalitätsbrennpunkte ausgemacht werden, um mit gezielter polizeilicher Videoüberwachung gegen die Straßenkriminalität vorgehen zu können“, fordert der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Hardy Fuß MdL.

Fuß weist auf weitere vorgesehene Verbesserungen im Polizeigesetz hin:
·Bei Polizeikontrollen sind zum Schutz der Beamten Videoaufnahmen von Personen und Fahrzeugen erlaubt.
·Zukünftig ist die Aufzeichnung der Notrufe 110 bei der Polizei möglich.
·Die Rasterfahndung wird auf eine neue, präzisere Rechtsgrundlage gestellt.
·Zur Bekämpfung von gewalttätigen Gruppen, wie Rechtsextremisten oder Hooligans, darf die Polizei langfristige Aufenthaltsverbote verhängen.

"Wir alle haben das Grundbedürfnis, uns auf öffentlichen Straßen und Plätzen sicher fühlen zu können und nicht Opfer von Kriminellen zu werden. Der vorliegende Gesetzentwurf dient der besseren Sicherheit unserer Bürger“, findet Fuß. Die Einkehr des Überwachungsstaates stehe mit den Neuerungen nicht an, erläutert Fuß. Die Videoüberwachung solle nämlich nur auf solche Orte beschränkt werden, die Kriminalitätsbrennpunkte sind. Dort sei die Überwachung per Video auf ein Jahr befristet, könne aber nach Überprüfung durch die zuständige Polizeibehörde jederzeit verlängert werden, wenn dies notwendig sei. Mit der Aufzeichnung gewonnene Personendaten dürfen höchstens für 14 Tage gespeichert werden, wenn sie nicht zur Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten benötigt werden. „Die Beobachtung muss für jedermann erkennbar sein und dient damit in erster Linie der Verhütung von Straftaten. Das heißt, sie hat vor allem eine abschreckende Wirkung auf potentielle Täter und damit vorbeugende Wirkung“, erläutert Fuß.

Die SPD-Kreistagsfraktion will sich an Landrat Stump als Leiter der Kreispolizeibehörde wenden, damit bis zu der Änderung des Polizeigesetzes NW alle Vorbereitungen zur schnellstmöglichen verstärkten Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten im Erftkreis getroffen werden.