Frechen stellt Auswirkungen der vorgezogenen Steuerreform vor

Die Bundestagsabgeordnete Gabriele Frechen (SPD) hat in Ihrer heutigen Rede im Bundestag nachgerechnet, was dass für den Einzelnen bedeutet.

"Das Bundeskabinett hat entschieden, die letzte Stufe der Steuerreform von 2005 auf 2004 vorzuziehen. Die Steuersenkungen entlasten alle Einkommensteuerzahler, insbesondere Arbeitnehmer und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen sowie mittelständische Personenunternehmen", so Gabriele Frechen.
Vor allem Bezieher von kleineren Einkommen werden die Entlastung deutlich spüren, denn der Eingangssteuersatz wird auf ein historisch niedriges Niveau von derzeit 19,9 Prozent auf 15 Prozent gesenkt. Frechen hierzu: "Dies zeigt, dass die SPD die Partei der sozialen Gerechtigkeit ist und es ihr ein Anliegen ist, vor allem die Menschen mit geringen Einkommen zu entlasten."
Der Grundfreibetrag wird pro Person von 7.235 auf 7.664 Euro steigen. Der Höchststeuersatz sinkt von derzeit 48,5 Prozent auf 42 Prozent bereits im Jahr 2004. Frechen macht anhand einiger Beispiele deutlich, was das Vorziehen der letzten Stufe der Steuerreform auf 2004 für den einzelnen Bürger im Vergleich zu 1998 an steuerlicher Entlastung bedeutet:
"Eine alleinstehende Arbeitnehmerin mit einem Kind und einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro hat im Jahr 1998 noch 804 Euro Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag gezahlt. Im Jahr 2004 werden es nur noch 182 Euro sein. Das ist eine Entlastung um 77,4 Prozent. Eine alleinstehende Arbeitnehmerin ohne Kind und einem zu versteuernden Einkommen von 25.000 Euro hat im Jahr 1998 noch 4.729 Euro Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag gezahlt. Im Jahr 2004 sind es nur noch 3.568 Euro. Das ist eine Entlastung um gut 24 Prozent.
Auch bei Verheirateten wird es Entlastungen geben: Beispielsweise ein verheirateter Arbeitnehmer (Alleinverdiener) mit einem Kind und einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro hat im Jahr 1998 noch 3.429 Euro Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag gezahlt. Im Jahr 2004 sind es nur noch 1.074 Euro. Das ist eine Entlastung um fast 69 Prozent. Mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro hat im Jahr 1998 ein verheirateter Arbeitnehmer (Alleinverdiener) noch 3.733 Euro Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag gezahlt. Im Jahr 2004 sind es nur noch 636 Euro. Das ist eine Entlastung um 83 Prozent", hebt die Bundestagsabgeordnete hervor.
Die Gegenfinanzierung dieser umfangreichen Steuerentlastung soll im wesentlichen durch einen konsequenten Subventionsabbau und durch Privatisierungserlöse erbracht werden. Die verbleibende Differenz soll kreditfinanziert werden. Dabei ist die Bundesregierung auf die Mitarbeit der Länder angewiesen. Deshalb fordert Frechen die CDU auf, den Subventionsstreichungen im Bundesrat nicht den Weg zu versperren: "Wenn man pauschal die Forderung nach einem einfacheren Steuersystem erhebt, erntet man auf breiter Front Zustimmung. Sobald es aber konkret wird, sieht die Welt plötzlich anderes aus. Das gilt auch beim Thema Subventionsabbau. Jeder befürwortet grundsätzlich einen Abbau von Finanzhilfen oder Steuervergünstigungen. Völlig zu Recht. Denn Sie entlasten Einzelne und belasten Alle. Doch jedes Stopfen von Steuerschlupflöchern, das Eindämmen von Umgehung und der Abbau von Vergünstigungen wirkt natürlich umgekehrt, für Einzelne belastend für alle aber entlastend. Unser Ziel ist, statt neuer Steuern vorhandene Steuerquellen auszuschöpfen. Deshalb wollen wir niedrigere Steuern für alle und weniger Ausnahmen für Einzelne. Das erhöht die Steuergerechtigkeit und Akzeptanz. Auch in der Oppositon trägt man Verantwortung, deshalb hoffe ich, dass die CDU im Bundesrat die Zustimmung nicht verweigert, damit die erheblichen Steuerentlastungen zu einem wirtschaftlichen Aufschwung beitragen können."