
Wer vertritt den Landrat? Die Gemeindeordnung sieht vor, dass bei repräsentativen Anlässen einer der vier politisch gewählten stellvertretenden Landräte ran muss, verwaltungsintern aber der Kreisdirektor.
So einfach kann man sich das nach Ansicht des Landrates nicht machen. Und es wäre böse, anzunehmen, Komplikationen seien eingetreten, weil die Stellvertreterin mit dem richtigen Parteibuch auch verhindert war und der Kreisdirektor ohnehin bald abgewählt wird.
So tritt also beschwingt Dezernent Anton-Josef Cremer ans Mikrofon, um zur Verleihung des Rheinlandtalers an den Historiker Volker Schüler den Landschaftsverband und dessen Gäste im Kreishaus zu begrüßen. In seiner Eigenschaft als Kulturdezernent und amtierender Hausherr, lässt der Landrat über seine Pressestelle erklären.
Vizelandrätin Christa Schütz versteht das nicht, war sie doch vom Landratsbüro gebeten worden, anstelle des Landrates die Einladung zur Preisverleihung wahrzunehmen. Außerdem sitzt auch Kreisdirektor Günter Hoffmann, der das Hausrecht ausübt, wenn der Landrat nicht da ist, unter den Zuschauern. Gut, Hoffmann ist es in der Regel egal, wer vorne redet.
Aber jetzt wirds feinsinnig. Frau Schütz vertrat den Landrat als Gast des Landschaftsverbandes. In dieser Rolle gab es den Wunsch nach einem Grußwort von Seiten des Gastgebers nicht.
Die Zweifaltigkeit des Landrates ist also einheitlich nicht zu vertreten. Das ist auch Cremer so zunächst nicht bewusst, weil ihm die Offenbarung zu spät zuteil wird. So hat er sich vorsorglich bei Schütz und Hoffmann entschuldigt: Das war kein bewusstes Handeln, das ist einfach dumm gelaufen. Ich wollte niemandem den Rang streitig machen. Auch dafür hat der Pressesprecher eine Erklärung: Das liegt daran, dass Herr Cremer zum ersten Mal bei einer Verleihung des Rheinlandtalers zugegen war. MANFRED FUNKEN