Verbraucherschutz auch beim Telefonieren

Im Bundestag wurde zum Schutz der Verbraucher ein Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900-er-Rufnummern beschlossen.
„Horrend hohe Gebührenforderungen von 0190er-/0900-er-Rufnummern dürften bald der Vergangenheit angehören“, erklärt die Bundestagsabgeordnete die geplante Verbesserung des Verbraucherschutzes. So soll beispielsweise das Risiko, bei der Wahl entsprechender Nummern Verpflichtungen zur Zahlung hoher Geldbeträge einzugehen, stark begrenzt werden. Wer sich hinter einer 0190er und 0900er-Nummern verbirgt, soll demnächst im Internet veröffentlicht werden. Bei der Werbung für eine der 0190er/0900er-Nummern ist eine Preisangabe erforderlich, bei Nutzung ist der Preis anzusagen. Auch ist eine Preisobergrenze pro Minute von 2 Euro und von 30 Euro pro Verbindung festgesetzt.
Allerdings muss das Gesetz noch eine Hürde nehmen: „Leider hat die CDU/CSU im Bundesrat das Inkrafttreten eines Gesetzes gegen den Missbrauch der Mehrwertdienste über 0190er und 0900er-Nummern blockiert, obwohl im Bundestag das Gesetz noch einstimmig verabschiedet wurde“, bedauert Frechen das Verhalten der Opposition. Die bayerische Landesregierung, die das Gesetz stoppen ließ, lehnt ab, dass die zuständige Bundesregulierungsbehörde bei Missbrauch von 0190er und 0900er-Nummern unverzüglich die Abschaltung anordnen darf. Die Regulierungsbehörde soll erst bei den Landesbehörden nachfragen und auf die Antwort warten.
„Um eine abschreckende Wirkung zu erzielen, muss die Abschaltung bei Missbrauch so schnell wie möglich geschehen. Ich hoffe die Opposition kommt noch zur Vernunft und ein Schutz der Verbraucher vor Telefon-Abzocke wird noch möglich“, gibt sich Frechen zuversichtlich.