„Ob arm oder reich: Jeder erhält die notwendige medizinische Versorgung“

Heute ist im Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitssystems eingebracht worden. Die Bundestagsabgeordnete Gabriele Frechen (SPD) erwartet dadurch eine Senkung der Lohnnebenkosten und eine bessere Qualität bei der Versorgung der Patienten.

„Auf eins können sich die Menschen bei der Modernisierung des Gesundheitswesen verlassen: Alle Versicherten werden den gleichen Zugang zu Gesundheitsleistungen auch in Zukunft behalten. Gleich ob arm oder reich, alt oder jung, oder ob man Arbeit hat oder nicht, die medizinisch notwendige Behandlung wird weiterhin jedem und jeder zustehen“, betont die Bundestagsabgeordnete. Aber Veränderungen im Gesundheitswesen seien dringend geboten, damit die Menschen bei den Lohnzusatzkosten spürbar entlastet werden und den Beitragssatz im Ergebnis auf unter 13 Prozent gesenkt werden können. Gleichzeitig soll die Qualität der Gesundheitsversorgung verbessert werden. Dass dies möglich ist, zeige das Beispiel anderer Länder: „In Deutschland sind pro Kopf nach den USA und der Schweiz die Ausgaben im Gesundheitssystem am Größsten. Das heißt aber nicht, dass die Menschen hier gesünder sind als anderswo. Es gibt einige Länder wie Japan, wo die Menschen gesünder sind trotz niedrigeren Kosten im Gesundheitssystem. Wir wollen deshalb mit der Modernisierung vor allem die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern und die Prävention fördern“, beschreibt Frechen die Richtung der Reform.
Konkret sind im Gesetzespaket vorgesehen, flächendeckend bis zum 1. Januar 2006 mit eine elektronische Gesundheitskarte einzuführen, die beispielsweise hilft, Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Bei ärztlichen Behandlungen gibt es künftig auf Verlangen eine Patientenquittung, aus der Leistungen und vorläufige Kosten für den Patienten ersichtlich sind. Den Krankenkassen wird es ermöglicht, gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Mitglieder – etwa über einen Bonus für die erfolgreiche Teilnahme an Präventionsprogrammen – zu fördern. Ärzte werden zur Fortbildung verpflichtet. Sie müssen künftig regelmäßig nachweisen, dass sie ihre Fortbildungspflicht erfüllt haben.
„Ein wichtiger Punkt ist die Stärkung der Rolle des Hausarztes als „Lotse“ durch das Gesundheitssystem. Die Krankenkassen werden gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten die Möglichkeit für die Teilnahme an einem Hausarztsystem einzuräumen. Damit wird die Lotsenfunktion des Hausarztes nachhaltig gestärkt. Für Versicherte ist die Teilnahme an einem Hausarztsystem freiwillig. Wer sich hierfür entscheidet, kann Fachärzte – außer Augen-, Kinder- und Frauenärzten sowie psychologische Psychotherapeuten künftig nur noch auf Überweisung des selbst gewählten Hausarztes in Anspruch nehmen. Versicherte, die ohne Überweisung ihres Hausarztes einen Facharzt – mit Ausnahme der oben genannten – aufsuchen, zahlen künftig für jede erste Inanspruchnahme pro Abrechnungsquartal eine Praxisgebühr in Höhe von 15 €. Für Versicherte, die sich für das Hausarztmodell entscheiden, wird es künftig einen Bonus geben: Sie zahlen künftig deutlich weniger als die sonst fällig werdenden Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel“, erklärt Frechen das geplante Hausarztmodell auf freiwilliger Basis.
Versicherungsfremde Leistungen, die keinen Bezug zu Krankheiten haben und gesamtgesellschaftliche Aufgaben darstellen, sollen ab 2004 schrittweise aus Steuermitteln finanziert werden, wie zum Beispiel Mutterschaft, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch, Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes. Zur Gegenfinanzierung wird die Tabaksteuer in drei Stufen um insgesamt einen Euro je Packung angehoben. Sterbegeld wird aus dem Leistungskatalog der Krankenversicherung gestrichen.
Die Vorschläge der CDU/CSU, künftig rund zehn Prozent der medizinischen Leistungen bis zu zwei Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens selbst zu bezahlen, stoßen bei Frechen auf Ablehnung. Stattdessen fordert die Abgeordnete Mut von der Union ein: „Die CDU/CSU sollte Mut beweisen und das Angebot annehmen, gemeinsam für eine Modernisierung des Gesundheitswesen zu sorgen und keine Opposition um der Opposition willen zu betreiben.“