Anlässlich der 2./3. Lesung des Fallpauschalenänderungsgesetzes erklären Helga Kühn-Mengel und Horst Schmidbauer, Sprecherin und stellvertretender Sprecher der Arbeitsgruppe für Gesundheit und soziale Sicherung der SPD-Bundestagsfraktion:
Die praktische Anwendung des neuen DRG-Entgeltsystems im Krankenhaus, welches gesetzlich im Jahr 2001 mittels des Fallpauschalengesetzes auf den Weg gebracht wurde, hat
begonnen. Dieses System wird die, nicht am Patienteninteresse orientierten, bisher zumeist an der Liegedauer im Krankenhaus orientierten Entgelte ab dem 31. Dezember 2003 entgültig ablösen.
Die neue DRG-Systematik wurde ausdrücklich als "lernendes System" konzipiert. Diese Planungsbesonderheit wird den Erfordernissen dieses Großprojektes gerecht. Fehler können
schnell erkannt und durch die Fachleute der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und gegebenenfalls des Bundesministeriums für Gesundheit behoben werden. Die nun im Fallpauschalenänderungsgesetz vorgenommen Regelungen sind Konsequenz des "Lernvorganges". Den Besonderheiten unserer Krankenhauskultur wird angemessen Sorge getragen.
Um desinformierenden Informationen der Vergangenheit zu begegnen seien hier kurz die zentralen, bereits gültigen Regelungen wiedergegeben:
Um Versorgungsschwierigkeiten für unser Gesundheitssystem zuverlässig zu vermeiden, gilt
unverändert für die Systemumstellung ein Fünf- Jahreszeitraum. Die ersten beiden Einführungsjahre sind für die teilnehmenden Kliniken "budgetneutral" ausgestaltet. Diese Regelungen geben den Kliniken die nötige Zeit, ohne Kostenrisiko aus eigenen Umsetzungsfehlern zu lernen. Andererseits erhalten die mit der technischen Etablierung des DRG-Systems betrauten Selbstverwaltungspartner bestehend aus den Krankenversicherern und der Deutschen Krankenhausgesellschaft die notwendige Möglichkeit, die unvermeidlichen Startschwierigkeiten zu erkennen und zu umschiffen. Risiken darf es bei der Umstellung der Entgeltsystematik in unseren Kliniken nicht geben -Versorgungssicherheit hat oberste Priorität.
Das heute im Deutschen Bundestag verabschiedete "Fallpauschalenänderungsgesetz" gibt den Instanzen, welche das DRG-System weiterentwickeln wollen und müssen die Instrumente für diese Aufgabe an die Hand. So wurde die Erfahrung, dass prekäre Finanzfragen nicht im Konsens zu lösen sind durch Schiedslösungen innerhalb der Selbstverwaltung und eine "Schiedsrichterfunktion" des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung,im Gesetzestext umgesetzt.