„Wer klug ist, sorgt vor.“

„Wer klug ist, sorgt vor“, meint die Bundestagsabgeordnete Gabriele Frechen (SPD) und weist damit auf eine neue Informationsbroschüre hin, die Tipps und Hilfe bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht gibt.

„Die Gefahr, durch eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall in die Lage zu kommen, seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln zu können, besteht für jeden von uns. Deshalb ist eine rechtzeitige Vorsorge in gesunden Tagen so wichtig. Die meisten von uns werden sich wohler fühlen, wenn sie wissen, dass in einem solchen Fall ein Mensch für einen selbst entscheidet, den man kennt und dem man vertraut. Wenn man sich also für den Fall – der hoffentlich nie eintritt – wünscht, dass nicht vom Gericht ein Betreuer bestellt wird, sondern eine ganz bestimmte Person seines Vertrauens für einen handeln kann, so muss das rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt werden“, informiert die Bundestagsabgeordnete Gabriele Frechen.
Denn entgegen der weit verbreiteten Meinung gibt es in diesen Fällen keine gesetzliche Vertretungsmacht für Ehe- und Lebenspartner, erwachsene Kinder oder eine andere nahe verwandte Person. Es empfiehlt sich daher, mit einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson zu bestimmen, die im Bedarfsfall die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln kann. Einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die bei der Abfassung einer Vorsorgevollmacht zu beachten sind, gibt eine neue Broschüre des Bundesjustizministeriums. Darin ist auch ein Mustertext für eine Vollmacht enthalten.
Das Informationsblatt kann unter www.bmj.bund.de abgerufen werden, bei der GVP Gemeinnützige Werkstätten, Maarstraße 98a, 5327 Bonn oder im Bürgerbüro Gabriele Frechen MdB, Dr.-Tusch-Str. 1-3, 50226 Frechen, 02234-202897 bestellt oder abgeholt werden.