Freistellung vom Flutopfersolidaritätsfonds entlastet Kommunen im Erftkreis

Die Kommunen im Erftkreis werden durch die Freistellung ihres Beitrags zum Flutopfersolidaritätsfonds entlastet, berichtet die Bundestagsabgeordnete Gabriele Frechen (SPD).

„Im Herbst letzten Jahres hat die Flutkatastrophe in Ostdeutschland viele Menschen bewegt und eine Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Zur Bewältigung der Schäden wurde ein Flutopfersolidaritätsfonds eingerichtet, in dem u.a. auch die Kommunen einen Beitrag zu leisten hatten. Aufgrund der schlechten Finanzsituation vieler Kommunen und um mehr Wachstum und Beschäftigung zu erreichen, hat der Bundeskanzler in der Agenda 2010 den Vorschlag unterbreitet, die Kommunen von diesem Beitrag zu befreien. Dies ist mittlerweile geschehen. Das bringt unmittelbar gut 800 Mio. Euro in die Gemeindekassen, davon 190 Millionen Euro für Nordrhein-Westfalen“, erklärt die Bundestagsabgeordnete.
Die einzelnen Kommunen profitieren hiervon entsprechend ihrem jeweiligen Anteil an dem in ihrem Land aufkommenden kommunalen Einkommensteueranteil. Konkret bedeutet dies für einige Kommunen eine nicht unerhebliche Entlastung. Für die Stadt Frechen beispielsweise bedeutet dies, dass sie gemessen an den alten Schlüsselzahlen eine Einnahmeverbesserung von ca. 580.000 Euro zu erwarten hat. Die Stadt Hürth kommt die Entlastung mit rund 650.000 Euro zu gute. Die Kreisstadt Bergheim kann demnächst Netto-Mehreinnahmen von rund 71.000 Euro für sich verbuchen.
Eine weitere Verbesserung der Finanzlage der Kommunen haben die CDU/CSU-geführten Bundesländer im Bundesrat durch ihr „Nein“ im Bundesrat gegen die Streichung von Subventionen zunichte gemacht. Die Streichung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes, der Abbau von Subventionen, die Laufzeitveränderung und Höhe von Abschreibungen sind dem „Nein“ des Bundesrates ebenso zum Opfer gefallen, wie die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen beim Verkauf von Aktien, Immobilien oder Kunstgegenständen aus Privatvermögen.
Bis zur Ablehnung des Steuervergünstigungsabbaugesetzes durch CDU/CSU im Bundesrat konnten die Kommunen auf Mehreinnahmen in Höhe von 6,7 Milliarden Euro bis 2006 rechnen. Nach dem Ergebnis im Vermittlungsausschuss werden die Kommunen nämlich auf Grund des Vermittlungsergebnisses im Jahr 2003 rund 283 Millionen Euro, im Jahr 2004 rund 1,3 Milliarden Euro, im Jahr 2005 rund 2,15 Milliarden Euro und im Jahr 2006 rund 2,3 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen verzeichnen müssen. Hier wird klar, wer mit der schlechten Finanzsituation der Kommunen spielt und wer die Verantwortung trägt, wenn es darum geht, in den Kommunen schmerzhafte Einschnitte, wie zum Beispiel die Schließung eines Schwimmbades zu diskutieren“, kritisiert die Bundestagsabgeordnete das Verhalten der CDU/CSU im Bundesrat.