Verbraucher müssen wachsam sein

„Die rechtlichen Bestimmungen bei der Lebensmittelkennzeichnung müssen besser beachtet werden“, fordert der Landtagsabgeordnete Hardy Fuß (SPD). Insbesondere die Mindesthaltbarkeitsangaben seien oftmals unleserlich aufgedruckt oder nur mit erheblicher Mühe zu finden.

Die Lieferanten des Einzelhandels müssen hier in erheblichem Maße nachbessern. Fuß rät den Verbrauchern, kritischer beim Einkauf zu sein und jeden Verstoß bei Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdaten zu beanstanden.

Dabei sind die rechtlichen Vorgaben eindeutig: Grundsätzlich müsse jede Verpackung entweder ein Mindesthaltbarkeitsdatum oder ein Verbrauchsdatum tragen. Diese Angaben müssen laut Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung deutlich lesbar sein.

"Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf, dass die Lebensmittel klar und unmissverständlich gekennzeichnet werden, dazu gehören auch eindeutige Haltbarkeitsangaben", so der SPD-Politiker.

Oftmals unbekannt sei der Unterschied zwischen einem Mindesthaltbarkeitsdatum und einem Verbrauchsdatum:
„Das Mindesthaltbarkeitsdatum ("mindestens haltbar bis …") ist kein Verfallsdatum, sondern gewährleistet bei richtiger Lagerung eines Lebensmittels dessen normale Eigenschaften. Auch danach kann ein Lebensmittel durchaus noch in Ordnung sein – es kommt hier auf den Einzelfall an“, erläutert Fuß die Rechtslage. Nur sehr empfindliche Lebensmittel, wie z.B. Hackfleisch, trügen anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum ("verbrauchen bis …") und sollten nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr verzehrt werden.

Bei einigen wenigen Lebensmitteln sei kein Haltbarkeitsdatum vorgeschrieben, so zum Beispiel bei frischem Obst und Gemüse sowie bei einem Teil alkoholischer Getränke.