Fuß: „Selbstbestimmung von Kranken und Menschen mit Behinderungen auch im Betreuungsfall sichern“

"Die Selbstbestimmung von Kranken und Menschen mit Behinderungen muss auch im Betreuungsfall gesichert sein", stellt der Landtagsabgeordnete Hardy Fuß (SPD) fest. Mit dem im Betreuungsrecht geschaffenen Rechtsinstitut der Vorsorgevollmacht kann jeder anordnen, von wem und mit welchem Inhalt im Fall einer Erkrankung, eines Unfalls oder eines altersbedingten Abbaus seiner geistigen Fähigkeiten, seine rechtlichen Angelegenheiten geregelt werden sollen. "Nach jetziger Rechtslage bedarf die Vorsorgevollmacht grundsätzlich keiner Form. Sie ist zu Beweiszwecken allerdings schriftlich zu fixieren und zu unterzeichnen", berichtet Fuß. Anders als beim Testament existiert aber kein bundeseinheitlich geregeltes Verfahren, das für Vormundschaftsgerichte bei Bedarf einen Datenzugriff auf diese Vorsorgevollmachten unabhängig von einem Wohnortwechsel der betroffenen Menschen sicherstellt. "Auf Initiative des Landes NRW wurde daher eine Bund und-Länder-Arbeitsgruppe "Betreuungsrecht" eingerichtet, die unter anderem Lösungsvorschläge erarbeitet, um eine zentrale Registrierungsstelle für Vorsorgevollmachten zu schaffen, auf deren Inhalt alle Vormundschaftsgerichte Deutschlands zurückgreifen können", informiert Fuß und bezieht sich auf eine kürzlich veröffentlichte Stellungnahme der NRW-Landesregierung auf eine Kleine Anfrage im Landtag. In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 183.550 Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung, die unter Betreuung stehen. Eine Broschüre des Landes NRW "Was Sie über das Betreuungsrecht wissen sollten" informiert über die Grundzüge des Betreuungsrechts und gibt wichtige Hinweise darüber, wie man durch die Bevollmächtigung einer Vertrauensperson oder durch eine Betreuungsverfügung Vorsorge treffen kann. Die Broschüre ist telefonisch zu bestellen unter 0180 / 3100114 oder im Internet unter www.c@nullll-nrw.de