Fuß: „Land geht neue Wege, um Zahl der Pflegeheime zu erhöhen“

"Das Land NRW wird neue Wege gehen, um die Zahl der Pflegeheime zu erhöhen und ihre Qualität zu sichern", teilt der SPD-Landtagsabgeordnete Hardy Fuß mit. Der entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neufassung des Landespflegegesetzes werde aktuell im Landtag behandelt und soll in diesem Jahr in Kraft treten.
Darin sei unter anderem vorgesehen, die Kosten für Modernisierung und Neubau von Pflegeheimen künftig von den Trägern über den freien Kapitalmarkt finanzieren zu lassen. Die sogenannte Bedarfsprüfung von Kommunen und Landschaftsverbänden als Voraussetzung für den Bau von Pflegeheimen soll entfallen.
"Darüber hinaus werden Standards zur Qualität von Pflegeeinrichtungen festgeschrieben und künftig soll nicht nur das Einkommen, sondern auch das Vermögen von Pflegebedürftigen in sozial verträglicher Weise zur Finanzierung von Pflegeeinrichtungen herangezogen werden", informiert Fuß.
Die Angehörigen werden dabei aber nicht belastet und das Barvermögen der Pflegebedürftigen werde erst ab 10.000 € berücksichtigt, wobei selbstbewohnte Eigenheime nicht angerechnet werden und nicht selbstbewohnte Eigenheime auch nicht zwangsläufig verkauft werden müssen. Nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" wird demgegenüber bei Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätzen weder Einkommen noch Vermögen der Pflegebedürftigen für die Investitionskosten der Plätze herangezogen.
"Auch künftig wird jeder pflegebedürftige Mensch in NRW einen Platz in einem Pflegeheim erhalten, wenn er zu Hause nicht mehr gepflegt werden kann", so Fuß weiter. Dabei werde das neue Gesetz sicherstellen, dass ein hoher Standard der Einrichtungen gewährleistet und der Engpass beim Bau von Pflegeheimen überwunden wird. "Die Kommunen werden entlastet und es werden gesetzliche Vorgaben zu Größe und Qualität der Einrichtungen gemacht", so der SPD-Politiker.
"Es gibt heute 435.000 pflegebedürftige Menschen in NRW. Bis 2010 wird die Zahl der Pflegebedürftigen im Land auf rund 500.000 Menschen steigen."
Trotz dieses wachsenden Bedarfs an Pflegeplätzen seien die Mittel, die die Kommunen seit Einführung der Pflegeversicherung gespart haben, wegen der Erfüllung anderer Aufgaben nur in geringem Umfang in Neubau und Modernisierung von Pflegeheimen investiert worden. Dieser Investitionsstau soll durch das neue Landespflegegesetz beseitigt werden.
Es ist vorgesehen, die Kommunen in erheblichem Maß zu entlasten und neue Finanzierungsmöglichkeiten zu schaffen, um die drohende Versorgungslücke für Pflegebedürftige zu schließen.
"262 Millionen Euro haben die Kommunen in NRW nach den bisher gültigen Regelungen jährlich aufbringen müssen, um Pflegeheime neu zu bauen, zu modernisieren und zu sanieren", so der Abgeordnete.
Nach den nun vorgeschlagenen neuen Grundsätzen müssten sie für die Refinanzierung der Investitionskosten noch 143 Millionen Euro aufbringen – eine Entlastung um jährlich 119 Millionen Euro.