"Eine fürsorgliche Pflege im hohen Alter wünscht sich wohl jeder von uns", stellt der SPD-Landtagsabgeordnete Hardy Fuß fest und weist auf die neue bundeseinheitliche Rechtsgrundlage zur Sicherung einer professionellen Pflegeausbildung hin.
Ab dem 1. August 2003 tritt die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Altenpflegeausbildung in Kraft. "Von diesem Zeitpunkt an werden die Altenpflegerinnen und Altenpfleger bundeseinheitlich, bedarfsgerecht ausgebildet", informiert die SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Frechen. Darüber hinaus garantiere das neue Bundesaltenpflegegesetz, dass regionale Ausbildungsunterschiede mittelfristig überwunden werden.
Neu in der Altenpflegeausbildung in NRW ist dann: Der Praxisteil wird ausgeweitet. In Zukunft werden die Auszubildenden 2.500 praktische und 2.000 theoretische Stunden absolvieren. Ein Großteil der Altenpflegeausbildung findet vor Ort in stationären Pflegeeinrichtungen und bei ambulanten Diensten statt.
Gleichzeitig sind viele anderen Vorgaben der neuen Bundesgesetzgebung in NRW bereits seit langem erfüllt: So haben die dreijährige Ausbildung und das Recht auf Ausbildungsvergütung im Gegensatz zu anderen Bundesländern in NRW bereits Tradition. Ebenso werden in den Fachseminaren für Altenpflege seit vielen Jahren junge Menschen, die ihre erste Ausbildung absolvieren, mit älteren Umschülerinnen und Umschülern gemeinsam unterrichtet. Auch die Prüfungen der angehenden Altenpflegerinnen und Altenpfleger in NRW entsprechen bereits heute den nun bundesweit gültigen Regelungen.
"NRW hat die Weichen dafür gestellt, die Altenpflegeausbildung qualitätsmäßig und zahlenmäßig auf hohem Niveau zu sichern", fasst Fuß zusammen. Derzeit befinden sich in NRW etwa 11.000 Frauen und Männer in der Altenpflegeausbildung. Das Land fördert den Betrieb der rund 160 Fachseminare, an denen die meisten Altenpflegerinnen und Altenpfleger ausgebildet werden, mit jährlich 26 Millionen Euro.