Fuß: „Künftig bessere Möglichkeiten für Kommunen zur regionalen Zusammenarbeit bei der Planung von Wohn- und Gewerbegebieten“

"Die Kommunen in NRW sollen künftig die Möglichkeit erhalten, durch regionale Zusammenarbeit ihre Wohn- und Gewerbegebiete effektiver zu planen", teilt der SPD-Landtagsabgeordnete Hardy Fuß mit. Mehrere benachbarte Kommunen können bald einen "Regionalen Flächennutzungsplan" aufstellen. "Damit kann sowohl die Nutzung der jeweiligen Gebiete besser aufeinander abstimmt, als auch Verwaltung vereinfacht werden", so der Abgeordnete. Auf ihrer letzten Klausurtagung in Gelsenkirchen habe sich die SPD-Landtagsfraktion darauf verständigt, das Landesplanungsgesetz entsprechend zu ändern.
Angesichts des aktuellen Streits zwischen den Städten Köln und Frechen über die Gewerbegebiets- und Verkehrsplanung an der Stadtgrenze sieht Fuß eine Reihe weiterer Beispiele für die interkommunale Planung.
Benachbarte Kommunen haben nach der Änderung die Möglichkeit, sich bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen zusammenschließen, um einen "Regionalen Flächenutzungsplan" zu erstellen. Dieser "Regionale Flächennutzungsplan" soll wiederum vollständig in den rechtsverbindlichen Gebietsentwicklungsplan einbezogen werden. "Überlappende oder verwirrende Zielaussagen in den Flächennutzungsplänen der Städte werden somit künftig vermieden", erläutert Fuß. In ihrem 5 Punkte Papier zur Novellierung des Landesplanungsgesetzes hat die SPD-Landtagsfraktion folgende Ziele formuliert, die durch das neue Instrument des "Regionalen Flächennutzungsplanes" und seiner Einbeziehung in das System der Landesplanung zu erreichen sind:

-Das Planungssystem im Verhältnis zwischen örtlicher und regionaler Ebene ist zu vereinfachen und zu modernisieren.

-Eine Planungsinstanz ist einzusparen.

-Parallele Planungsschritte zur Änderung von Gebietsentwicklungsplan und Flächennutzungsplan im Interesse der Effizienz sind zu vermeiden.

-Die interkommunale Zusammenarbeit in regionaler Verantwortung ist zu stärken.

-Die Aufgabenwahrnehmung der Raumplanung insbesondere in Räumen mit strukturellen Verflechtungen ist nachhaltig zu verbessern.

"Ziel der geplanten Rechtsänderung ist, Verwaltung zu vereinfachen, die Landesplanung weiter zu entwickeln und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken", so Fuß. Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes werde derzeit erarbeitet.