Gründung des „Ortsvereins“ Oberaußem ist nicht zulässig.

Zu den Berichten in den Medien über die Spekulationen einer erfolgten SPD-Ortsvereinsgründung in Oberaußem erklärt der Geschäftsführer der Erftkreis-SPD, Günter Freitag:

Die Gründung des Ortsvereins „Oberaußem“ entspricht nicht den Regelungen des Organisationsstautes unserer Partei. Nach den Organisationsstatuten der Partei sind allein übergeordnete Vorstände – im vorliegenden Fall der Unterbezirksvorstand der Erftkreis SPD – befugt, Ortsvereine nach politischen und wirtschaftlichen Zweckmäßigkeiten zu bestimmen. Eine „Selbst-“ oder Neugründung von Ortsvereinen aufgrund eigener Initiative ist daher nach dem Statutenrecht ebenso wenig zulässig.