
Zu dem von der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Helga Kühn-Mengel:
Das Landesgleichstellungsgesetz rückt in Nordrhein-Westfalen in greifbare Nähe.
Die rot-grüne Bundesregierung hat mit dem Bundesgleichstellungsgesetz Maßstäbe gesetzt. Das Gesetz trat bereits zum 1. Mai 2002 in Kraft, es wurde so angelegt, dass die Länder sich an den Definitionen und der grundlegenden Ausrichtung gut orientieren können. Denn die deutsche Wirtschaft wird nur bereit sein, einen entscheidenden Schritt in Richtung Barrierefreiheit zu tun, wenn sie halbwegs einheitliche Vorgaben in den Bundesländern
wiederfindet.
Mit dem Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter Menschen hat die Landesregierung einen wichtigen Schritt getan, bestehende Benachteiligungen Behinderter zu beseitigen: zum Beispiel Barrieren beim Zugang öffentlicher Gebäude und Einrichtungen, bei der Nutzung
von Informationstechnik, ein Verbandsklagerecht für die Interessenverbände der Behinderten und das Instrument der Zielvereinbarungen.
Der Gesetzentwurf ist allen zuständigen Organisationen und Verbänden mit der Bitte um Stellungnahme zugestellt worden, mit der Aufforderung bis morgen Stellung zu nehmen. Damit soll gewährleistet werden, dass nicht nur Politik für, sondern auch mit und von behinderten Menschen gemacht wird.
Der Gesetzentwurf in NRW, der von der Politik wie von den Menschen mit Behinderung selbst und ihrer Interessenvertretern gemeinsam geschaffen wurde, kann sich sehen lassen. Nun gilt es noch einige Details in gemeinsamer Arbeit abzustimmen. Dazu sind jetzt alle
Beteiligten aufgefordert. Dann gilt es, ohne Verzug an die Umsetzung zu gehen.
Der Entwurf kann auf der Seite des NRW-Ministeriums für
Gesundheit, Soziales, Fraün und Familie unter
http://www.mfjfg.nrw.de/aktülles/index.htm
heruntergeladen werden.